Mitarbeitermotivation: So loben Sie richtig

Daran, dass Anerkennung und Lob zu mehr Einsatzbereitschaft und noch besseren Leistungen führt, zweifelt kaum eine Führungskraft. Doch im Arbeitsalltag werden Mitarbeiter für gute Ergebnisse häufig mit einem allgemeinen Standard-Dank abgefunden. Anerkennung entfaltet nur dann ihre motivierende Wirkung, wenn sie spürbar Wertschätzung ausdrückt. Achten Sie deshalb auf die folgenden Punkte, wenn Sie das Potenzial Ihres Lobes als Motivationsinstrument nutzen wollen:

Was Sie über Aufbewahrungsfristen im Personalbereich wissen sollten

Als Arbeitgeber müssen Sie die Personalakten Ihrer Mitarbeiter führen, die Buchungsbelege für Löhne abheften, Schriftwechsel mit der Krankenkasse aufbewahren usw. Das eine oder andere Dokument werden Sie sicher nicht mehr selbst benötigen. Gerade zum Jahreswechsel werden Sie sich dann vielleicht fragen, ob Sie den für Sie unnötigen „Papierkram“ nicht entsorgen können.

Briefen Sie Multiplikatoren gut

Wenn Sie ein großes Team führen, greifen Sie natürlich auf Multiplikatoren (Team-Leiter, Projektleiter etc.) zur Weitergabe von Informationen zurück. Wichtig bei Multiplikatoren während eines Projekts: Stellen Sie sicher, dass die Multiplikatoren Ihre Aussagen auch genau verstanden haben und wissen, was zu tun ist.

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner unter 65 rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht

Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht worden. Die bisherige Höchstgrenze steigt von 355 € auf nunmehr 400 €je Monat. Durch die neuen Hinzuverdienstgrenzen sind Ihre Mitarbeiter wesentlich flexibler, was ihren zeitlichen Spielraum betrifft.

Unterschiedliche Mitarbeitertypen? Wie die Zusammenarbeit im Team (trotzdem) klappt

Alle Menschen sind verschieden und müssen dementsprechend auch individuell behandelt werden. Deshalb gilt auch: Wer Mitarbeiter zu einem Team zusammenschließen will, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er es mit völlig unterschiedlichen Mitarbeitertypen zu hat, die auf ihre eigene Art und Weise motiviert und zu guten Leistungen gebracht werden wollen. Für die Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten im Team spielen diese unterschiedlichen Mitarbeitertypen eine große Rolle.

Sozialversicherungspflicht: Muss bei Mehrfachbeschäftigungen von geringfügig Beschäftigten nachgezahlt werden?

Die Richter des baden-württembergischen Landessozialgerichts haben kürzlich entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, wenn eine bei ihm eine auf geringfügiger Basis beschäftigte Aushilfskraft nebenher bei anderen Arbeitgebern noch weitere geringfügige Beschäftigungen ausübt und daher die gesetzliche Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze eintritt.

Mitarbeitermotivation: Wie Sie typgerecht motivieren

In jedem Unternehmen gibt es drei verschiedene Typen von Mitarbeitern, die auf unterschiedliche Motivationsstrategien anspringen. Dabei genügt es nicht, die Mitarbeiter mit einem Dienstwagen oder finanziellen Anreizen zu locken. Motiviertes Arbeiten erreichen Vorgesetzte immer dann, wenn der Umgang mit den Mitarbeitern respektvoll ist, ganz gleich in welcher Position dieser arbeitet. Wenn Vorgesetzte erkennen, wie ihre Mitarbeiter „ticken“ und was sie antreibt, können sie sie typgerecht motivieren. Hierbei kann man drei Motivationstypen unterscheiden:

Halten Sie die Schutzvorschriften auf dem neuesten Stand

Haben Sie schon einmal etwas davon gehört, dass Arbeitgeber bestimmte Gesetze aushängen oder auslegen müssen? Sie kennen die Aushangpflicht vielleicht aus Spielhallen oder Geschäften, in denen Alkoholika verkauft werden. Aber bestimmte Gesetze und Schutzvorschriften müssen auch Sie als Arbeitgeber im Pflegebereich per Aushang allen Ihren Mitarbeitern zugänglich machen. Jeder Inhaber eines Pflegedienstes ist verpflichtet, die Schutzvorschriften auszuhängen, in denen die Rechte seiner Mitarbeiter beschrieben werden.

Tipps zum Arbeitszeugnis

„Bitte schreiben Sie mir ein Arbeitszeugnis.“ – Diese Bitte eines Mitarbeiters löste bei Vorgesetzten und Arbeitgebern bisher häufig eher Unbehagen und Ratlosigkeit aus. Dies kann sich mithilfe der folgenden Tipps jetzt ändern. Lesen Sie hier, was Sie bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses beachten müssen.

Azubis – führen und fördern

Azubis - führen und fördern

Eine Studie der Unternehmensberatung Kienbaum fasste in Worte, was Arbeitgeber von ihren Azubis schon aus dem Arbeitsalltag kennen: Viele deutsche Schulabgänger sind nur schlecht auf die Bedürfnisse der Unternehmen vorbereitet. Vor allem in Mathematik und Rechtschreibung liegen die Probleme der jungen Leute. Für so manchen Arbeitgeber gestaltet sich angesichts dieser Entwicklung die Suche nach den passenden Azubis schwierig.

So führen Sie die Personalakte

Über jeden Ihrer Mitarbeiter haben Sie in der Personalakte als Arbeitgeber eine ganze Reihe von Unterlagen. Einige davon müssen Sie wegen gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen aufbewahren. Andere sollten Sie im eigenen Interesse aufbewahren, um einen reibungslosen Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses zu gewährleisten und jederzeit alle wichtigen Informationen zur Hand zu haben.

Versorgen Sie chronische Wunden zeitgemäß

Versorgen Sie chronische Wunden zeitgemäß

Sicher haben auch bei Ihnen in der Einrichtung verschiedene Patienten chronische Wunden, die von Ihnen und Ihren Kollegen versorgt werden müssen. Aber wie werden diese richtig behandelt? Ein zentraler Bestandteil der zeitgemäßen Wundversorgung sind moderne Wundverbände. Gerade chronische Wunden reagieren gut auf diese Behandlung, so dass mit solchen Verbandsstoffen häufig große Erfolge erzielt werden konnten.

Märzklausel: Warum der 31.3. ein so wichtiges Datum ist

In der Lohn- und Gehaltbuchhaltung müssen Sie Einmalzahlungen immer in dem Monat berücksichtigen, in dem sie ausgezahlt werden. Für diese Regel aber gilt jetzt – in den ersten 3 Monaten des Jahres – aber eine Ausnahme: Einmalzahlungen, die zusammen mit dem laufenden Jahresarbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschreiten, zählen zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres. Diese Besonderheit, Märzklausel genannt, müssen Sie noch bis zum 31.03.2008 peinlich genau beachten, denn sie ist ein sehr beliebtes Prüffeld bei Betriebsprüfungen!

Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld

Mutterschutzlohn und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld kosten Sie als Arbeitgeber viel Geld. Prüfen Sie daher genau, ob tatsächlich die Voraussetzungen für Ihre Leistungspflicht vorliegen. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Sie zahlen müssen, zeigt Ihnen dieser Beitrag.

Was Arbeitgeber in Sachen Elternzeit beachten müssen

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet in der Praxis: Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin muss keine Arbeitsleistung erbringen. Entsprechend hat der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin keinen Anspruch auf Entgeltzahlung und damit auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Außerdem muss der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter in Elternzeit abführen.

Zeitarbeit: Schluss mit dem Negativ-Image

Für viele Arbeitgeber ist Zeitarbeit leider immer noch mit einem negativen Image belegt. Vielleicht liegt es an der juristisch korrekten Bezeichnung als „gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung“ oder dem Begriff „Leiharbeitnehmer“. Dabei handelt es sich bei Zeitarbeit um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsform mit allen üblichen Rechten und Pflichten.

Mitarbeitergespräche: Was Sie niemals zu Ihren Mitarbeitern sagen sollten

Kommunikation ist einer der wichtigsten Pfeiler einer erfolgreichen Mitarbeiterführung. Aus Gedankenlosigkeit oder unter dem Einfluss von Stress hat sich schon mancher Vorgesetzter durch unbedachte Äußerungen in Mitarbeitergesprächen unnötige Probleme mit seinen Mitarbeitern geschaffen. Damit Ihnen das bei Mitarbeitergesprächen nicht passiert, sollten Sie wissen, was Sie besser niemals zu Ihren Mitarbeitern sagen sollten. Dies können Sie aus den 7 Intentionen der Mitarbeiterführung ableiten.

So viel Bildungsurlaub steht Ihren Auszubildenden in diesem Jahr zu

Für (gesellschafts-) politische und berufliche Weiterbildung kann Ihren Auszubildenden das Recht auf Bildungsurlaub zustehen. Dieses Recht auf Bildungsurlaub gibt es – außer in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen – in allen Bundesländern. Ausnahme: In NRW haben zwar Ihre Mitarbeiter, nicht aber Ihre Auszubildenden das Recht auf Bildungsurlaub.

So führen Sie motivierende Fehlzeitengespräche

Viele Fehlzeiten durch Krankheit sind nicht beeinflussbar – eine Grippe bleibt eben eine Grippe. Aber wenn die Fehlzeiten sich bei einem Mitarbeiter häufen, liegt der Verdacht nahe, dass andere Ursachen, wie z. B. Mobbing oder Frustration, als ein aggressiver Virus dafür verantwortlich sind. Wie Sie ein motivierendes Fehlzeitengespräch führen, lesen Sie in diesem Artikel.

Mitarbeiterführung: So setzen Sie Lob richtig ein

Jeder Mensch wird gerne gelobt, so natürlich auch Ihre Mitarbeiter. Doch die Realität sieht meistens anders aus. Häufig verfahren Führungskräfte nach dem Motto „Nicht kritisiert ist schon gelobt“. Mitarbeiter, die zu wenig Lob und Anerkennung bekommen, fühlen sich leicht zurückgesetzt und sind weniger leistungsbereit. Ein Lob an der richtigen Stelle kann bei Ihren Mitarbeitern eine enorme Leistungssteigerung bewirken – vorausgesetzt, es ist ehrlich gemeint. Richtiges Loben als Instrument der Mitarbeiterführung unterliegt den folgenden Regeln:

In 6 Schritten zu wirkungsvollen Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht

Wenn die Schulaufsicht die Türen hinter sich zugemacht hat, geht es an Ihrer Schule erst richtig los: Denn wichtig ist, was zwischen den Evaluationen geschieht. Das bringt Ihre Schulentwicklung voran. Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie legen die Richtung Ihrer schulischen Aktivitäten fest und schaffen Verbindlichkeit. Legen Sie deshalb auf die Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht Ihr besonderes Augenmerk. Mit den folgenden 6 Schritten gelingt es Ihnen.

Datenschutz: Wie gehen Sie mit E-Mails ausgeschiedener Mitarbeitern um?

Es ist nichts besonderes, dass ein Mitarbeiter ein Unternehmen verlässt. Gerade zum Jahreswechsel haben in vielen Firmen personelle Veränderungen stattgefunden. Trifft dies auch auf Ihre Firma zu? Dann sollten Sie sich folgende wichtige Datenschutz-Frage stellen, die viele vergessen: Ist in Ihrem Unternehmen geklärt, wie mit den E-Mails verfahren wird, die dieser Mitarbeiter noch erhält?

Datenschutz: Was Sie bei E-Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter beachten müssen

Gerade der Jahreswechsel ist ein Stichtag, zu dem viele Mitarbeiter aus Unternehmen ausscheiden. Sollte das auch in Ihrem Unternehmen der Fall sein, sollten Sie sich die Frage stellen: Ist in Ihrem Unternehmen geklärt, wie mit den E-Mails verfahren wird, die dieser Mitarbeiter noch erhält? Leiten Sie die an den Mitarbeiter gerichteten E-Mails einfach an einen Kollegen weiter, verstoßen Sie erheblich gegen Datenschutzauflagen, und zwar aus folgenden Gründen:

Mitarbeitertypen: Unterstützen Sie Ihren Chef bei der Führungsarbeit

Die moderne Hirnforschung zeigt, dass bestimmte Grundbedürfnisse wie das Streben nach Balance, nach Macht und Einfluss und nach guten Gefühlen maßgeblich für das Verhalten eines Menschen sind. Daraus entwickeln sich ein Menge unterschiedlicher Mitarbeitertypen, die die Führungsarbeit Ihres Chefs nicht gerade einfacher machen. Unterstützen Sie Ihren Chef bei seiner Führungsarbeit, indem Sie die verschiedenen Mitarbeitertypen kennen und wissen, wie man sie am Besten behandeln sollte.

Selbsttest: Delegieren Sie richtig?

Richtig zu delegieren bedeutet, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten an andere – in der Regel an Mitarbeiter – zu übertragen und Ihnen die entsprechenden Zeitfenster, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zu übertragen. Und genau damit tun sich viele Menschen aus den verschiedensten Gründen schwer. Ob Sie die Kunst des Delegierens beherrschen verrät Ihnen dieser Selbsttest:

Wann Sie bei der Pauschalierung Kinderfreibeträge außer Acht lassen

In bestimmten Fällen dürfen Sie nach § 40 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) auf das Arbeitsentgelt von Mitarbeitern die so genannte „Pauschalierung“ anwenden. Und zwar 1. bei den sonstigen Bezügen – in einer größeren Zahl von Fällen allerdings – 2. im Fall der Nacherhebung von Lohnsteuer, wenn Sie die Lohnsteuer nicht vorschriftsgemäß einbehalten haben. Dabei findet hier aber keine Pauschalierung mit festen Sätzen statt.

Weihnachtsgeld: So zahlen Sie rechtssicher eine freiwillige Gratifikation

Für Arbeitgeber ist die Zahlung von Gratifikationen wie dem Weihnachtsgeld eine Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer zu motivieren und zu zeigen, dass es dem Unternehmen gut geht. Aber: Haben die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld? Wie kann in Zeiten eines „wirtschaftlichen Engpasses“ die Zahlung von Weihnachtsgeld vermieden werden?

So führen Sie für Heimarbeiter Sozialversicherungsbeiträge ab

Was in vielen Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen nach wie vor nicht bekannt ist: Heimarbeiter sind nicht etwa selbstständige Subunternehmer, sondern wie abhängige Arbeitnehmer zu behandeln. Weil ein Unternehmen dies nicht beachtete und für Heimarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge abführte, musste es jetzt insgesamt 200.301,16 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen (Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Bayern.

Warum die Rechtsformwahl so wichtig ist

Mit der Rechtsformwahl entscheiden Sie sich, in welcher Rechtsform Ihre soziale Einrichtung geführt werden soll. Die Möglichkeiten sind vielfältig und erstrecken sich vom Einzelunternehmen über die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), GmbH, den Verein (e.V.), die Stiftung, AG bis hin zu neueren, aus dem europäischen Ausland kommenden Rechtsformen wie der Limited (Ltd.).