Qualität des Arbeitszeugnis auch für Anwälte rechtlich festgelegt

Die heutige Arbeitswelt setzt bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein hohes Maß an Flexibilität voraus. Das Arbeitszeugnis nimmt dabei eine Sonderstellung ein, da es nur bedingt eine echte objektive Darstellung seitens des Arbeitgebers gewährleistet. Dennoch gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, welche die Qualität sowohl inhaltlich als auch formal beschreiben.

Der Arbeitgeber als Zeugnisaussteller ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nachzukommen, ein aussagekräftiges und der Wahrheit entsprechendes Zeugnis auszustellen. In der Regel geschieht dies nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch im Beschäftigungsfeld von Juristen sind Wechsel und Fluktuationen der Arbeitsverhältnisse ein Bestandteil dieses Berufes.

Für die Zeit der Beschäftigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein ordentliches Arbeitszeugnis Rechtsanwalt. Bestand zwischen beiden Parteien ein vertrauensvolles Beschäftigungsverhältnis, ist in der Regel davon auszugehen, dass inhaltliche Standardformulierungen und positive Wertungen in das Zeugnis mit aufgenommen werden. Dies ist für die weitere berufliche Entwicklung des werdenden Anwaltes entscheidend und hat maßgeblichen Einfluss auf spätere Arbeitsverhältnisse.

Gesetzlicher Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes Zeugnis

Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht ordnungsgemäß nach, so kann der Arbeitnehmer auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes im Jahre 2008 verweisen. Hier wird laut § 109 – Absatz 2 in der Gewerbeordnung festgelegt, dass der Grundsatz der Zeugnisklarheit/Zeugniswahrheit gelten muss. Dies schließt auch die Aufnahme von wichtigen Inhalten, die dem Arbeitnehmer Vorteile bringen mit ein, wenn sie der Wahrheit entsprechen. Das Urteil vom Bundesarbeitsgericht hilft, versteckte ungünstige Formulierungen zu vermeiden und die erbrachten Leistungen entsprechend durch das Zeugnis zu würdigen.

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahre 2001 ist der Arbeitgeber dennoch nicht gesetzlich dazu verpflichtet, als abschließende Formulierung eine Bedauerungsformel aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Worte des Dankes für erbrachte Leistungen inhaltlich in das Zeugnis mit aufzunehmen. Für Anwälte ist es daher wichtig, ein entsprechend positives Arbeitsverhältnis mit ihren Vorgesetzten aufrecht zu erhalten. Meist ist im Falle von Aufhebungsverträgen oder Kanzleiwechseln ein entsprechender Handlungsspielraum zu Gunsten des Arbeitnehmers trotzdem vorhanden.

Qualifiziertes Zeugnis für Anwälte vorteilhaft

Möchte ein Anwalt ein neues Beschäftigungsverhältnis eingehen oder neuen Stellengesuchen nachgehen, so sollte er Wert darauf legen, kein einfaches, sondern ein qualifiziertes Zeugnis von seinem ehemaligen Arbeitgeber zu erhalten. Dieses ist weitaus umfassender in seiner inhaltlichen Darstellung und ermöglicht ein detailliertes Bild der Qualifikation des Anwaltes.

Eine Leistungsbeurteilung ist neben einer Verhaltensbeurteilung zentraler Kern dieses Zeugnisses. Abschließend wird in einem Schlusssatz die Tätigkeit und auch die Qualität des Rechtsanwaltes zusammengefasst. Formulierungen wie "Vorbildliches Verhalten", "Zuverlässigkeit", "Abarbeitung von Prozessen zur vollsten Zufriedenheit" und "keine weiteren Beanstandungen" treten dabei häufig als Schlussgruppe in einem qualifizierten Arbeitszeugnis mit auf und sind für die weitere berufliche Entwicklung als Anwalt erfolgversprechend.