Sozialversicherungsbeiträge 2009

Nicht unerheblich für die Personalkostenplanung ist die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge. Sie stellen einen Teil der Personalnebenkosten dar, über deren Höhe gerade in Deutschland viel diskutiert wird. Die vorläufigen Rechengrößen für das Jahr 2009 zeigen einen moderaten Anstieg bei den Beitragsbemessungsgrenzen, eine Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und eine Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.

Ob sich Änderungen in der Beitragsbemessungsgrenze deutlich in den Personalkosten auswirken, hängt stark von der Höhe der Gehälter im Unternehmen ab. In Unternehmen, in denen nur wenige Mitarbeiter die Entgeltgrenzen überschreiten, ist die Veränderung weniger relevant als in Unternehmen, in denen viele Mitarbeiter mit Ihrem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen. Für diese müssen ab dem nächsten Jahr (wie auch in den Jahren zuvor) auf einen höheren Teil ihres Einkommens Beiträge entrichtet werden, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber (fast) gleichermaßen trifft.

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 900 Euro oder 2,1 Prozent auf 44.100 Euro jährlich.

Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die neue Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird im Westen 64.800 Euro betragen und damit um 1.000 Euro oder 1,54 Prozent höher liegen als im Vorjahr. Im Osten steigt die Grenze um 600 Euro auf 54.600 Euro, dies entspricht 1,1 Prozent.

Veränderungen in den Sozialversicherungsbeiträgen
Für alle Unternehmen relevant sind die Veränderungen in den Sozialversicherungsbeiträgen, hier vor allem in der Krankenversicherung. Durch die Einführung des Gesundheitsfonds und des einheitlichen Kassenbeitragssatzes wird sich die Belastung für Unternehmen und Beschäftigte erhöhen. Der Beitragssatz wird 15,5 Prozent betragen und liegt damit über dem bisherigen durchschnittlichen Beitragssatz (ca. 14 Prozent). Besonders Unternehmen, die beispielsweise über Betriebskrankenkassen viele Beschäftigte mit relativ niedrigen Beitragssätzen hatten, werden diese Veränderung zu spüren bekommen.

Entlastung in der Arbeitslosenversicherung
Die geplante Entlastung in der Arbeitslosenversicherung fällt im Vergleich dazu moderat aus. Voraussichtlich werden die Beiträge von derzeit 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent fallen. Im Höchstfall beträgt die Entlastung für jede Seite 145,50 Euro. Die Beitragserhöhung in der Krankenversicherung kann dagegen bis zu 647,55 Euro betragen (berechnet auf den derzeit günstigsten KV-Beitrag von 13,7 Prozent). Für Arbeitnehmer, die in beiden Versicherungsarten über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, ergibt sich so eine Mehrbelastung von mehr als 500 Euro. Das gilt auch für deren Arbeitgeber.

Der vorausschauende Personalplaner wird diese nicht überraschenden Veränderungen in seinen Planungen für 2009 bereits berücksichtigt haben. Sie werden zur weiteren Erhöhung der Arbeitskosten beitragen, denn auch wenn gut wirtschaftende Kassen Beiträge an Versicherte zurückerstatten werden, bleibt dies für die Kosten der Arbeitgeberseite folgenlos. Sie trifft die Beitragserhöhung durch den Gesundheitsfonds in voller Höhe.