Mindestlohn in der Pflegebranche ab 1.7.2010

Ab dem 1.7.2010 wird in der Pflegebranche ein Mindestlohn gelten. Die Pflegeberufe reihen sich damit in die bereits bestehenden Vereinbarungen ein.

Bekannt ist, dass in Pflegeberufen traditionell niedrige Gehälter gezahlt werden. Die Zunahme privater Anbieter auf dem Pflegemarkt führt zu teilweise ruinösen Wettbewerbsbedingungen, die sich unter anderem in weiter zurückgehenden Löhnen und Gehältern niederschlagen. Mit der im Frühjahr beschlossenen Einführung eines Mindestlohns soll dieser Entwicklung nun Einhalt geboten werden. In der Pflegebranche sind derzeit rund 800.000 Menschen beschäftigt.

Mindestlohn in der Pflegebranche befristet
Die getroffene Regelung wird am 1.7.2010 in Kraft treten und ist zunächst bis Ende 2014 befristet. Sie soll gültig sein für Fachkräfte, die überwiegend Grundpflegeleistungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilitätsübungen erbringen. Abhängig davon, wie sich die Regelung bis dahin auf den Markt ausgewirkt hat und wie sich Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften dann darstellen, wird man über eine Verlängerung oder Entfristung entscheiden.

Pflegebranche muss sich um Nachwuchs sorgen
Im Zeichen des demografischen Wandels tut sich die Branche schwer, unter den gegebenen Beschäftigungsbedingungen zukünftig genügend Nachwuchskräfte zu rekrutieren. Die Nachfrage nach Pflegekräften steigt, aber die Berufe gelten als unattraktiv, da harte Arbeit hier in der Regel schlecht vergütet wird. Mindestlöhne sollen einen Beitrag leisten, den drohenden Pflegenotstand teilweise abzumildern.

Höhe des Mindestlohns in der Pflegebranche
Der Mindestlohn wird auf Euro 8,50 (West) und Euro 7,50 (Ost) festgesetzt. In den Jahren 2012 und 2013 werden die Werte um jeweils 25 Cent erhöht.

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