Legislativrisiko: Das indirekte Personalrisiko

Das Legislativrisiko ist das einzige Personalrisiko, dessen Verursacher sich außerhalb des Unternehmens befindet. Über Gesetzgebungen greift der Staat in die Beschäftigungssituationen ein.

Da beim Legislativrisiko – anders als bei anderen Personalrisike n- nicht die Mitarbeiter auf die Situation Einfluss nehmen, bezeichnet man es auch als "indirektes Personalrisiko". Rahmenbedingungen für Beschäftigung können sich durch Rechtsprechung und Gesetzgebung so ändern, dass sich ein monetärer Nachteil für das Unternehmen ergibt, der im Rahmen einer Personalplanung nicht oder nicht rechtzeitig berücksichtigt werden kann.

Personalrisiko: Beispiele für Legislativrisiken
Die jüngere Rechtsprechung zum Urlaubsverfall von Langzeitkranken ist ein Beispiel dafür, wo sich eine Rechtssituation so geändert hat, dass Unternehmen mit höheren Kosten kalkulieren müssen.

Auch scheinbar unkritische und eigentlich positiv zu bewertende Veränderungen können die Kostensituation beeinflussen. So sorgen die Vätermonate der Elternzeit regelmäßig für Ersatzbedarfe, die u. U. nur schwierig und kostspielig zu decken sind.

Risikoprävention kaum möglich
Da nur wenige Entwicklungen in ihrer konkreten Auswirkung vorhersehbar sind und es immer wieder andere Unternehmen, Mitarbeitergruppen und Situationen treffen kann, ist eine Prävention gegen dieses Personalrisiko kaum möglich. Das aufmerksame Verfolgen von Rechtsprechung und Diskussionen zur Gesetzgebung kann jedoch helfen, Überraschungen zu vermeiden.

Lesen Sie hier, wie Sie sich vor weiteren Personalrisiken schützen können.