Wirtschaftskrise: Das Konjunkturpaket II und seine Folgen

Die Wirtschaftskrise ist nach wie vor in aller Munde, doch die Rettung ist nah: Die Regierung hat das Konjunkturpaket II geschnürt. Welche Folgen hat das Konjunkturpaket II für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Konjunkturpaket II: Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde vereinheitlicht. Seit dem 01.01.2009 liegt er bei 15,5 %. Doch obwohl es Monate gedauert hat, um diese Entscheidung herbeizuführen, wird sie Mitte des Jahres schon wieder geändert: Ab dem 01.07.2009 gelten 14,9 % für alle – in der Wirtschaftskrise also eine deutliche Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer haben in der Pflegeversicherung allerdings weiterhin eine Mehrbelastung von 0,9 %.

Konjunkturpaket II: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde zum Jahresanfang auf 2,8 % gesenkt, sollte aber ursprünglich zum 01.07.2010 wieder auf 3,0 % steigen. Dieser Beschluss wurde revidiert – die Bundesagentur für Arbeit muss auch nach dem 30.06.2010  mit einem Beitrag von 2,8 % auskommen. In Zeiten der Wirtschaftskrise eigentlich eine gute Nachricht – doch sollte das nicht gelingen, werden natürlich der Staat und damit wieder der Steuerzahler in die Pflicht genommen.

Konjunkturpaket II: Entlastung der Arbeitgeber bei Kurzarbeit
Dafür springt die Agentur für Arbeit bei der Kurzarbeit in die Bresche und übernimmt für Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Da auch der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert wird, werden es mehr Beschäftigte in Anspruch nehmen können. Unser Tipp: Nutzen Sie die Zeiten der Kurzarbeit zur beruflichen Weiterbildung – für Arbeitnehmer in Qualifizierungsmaßnahmen werden die Sozialversicherungsbeiträge komplett erstattet.

Konjunkturpaket II: Die Regierung setzt auf Bildung
Für Qualifizierungsmaßnahmen stehen erhebliche Mittel zur Verfügung. Finanzielle Förderung sollen insbesondere Jugendliche ohne Lehrstelle und Arbeitnehmer über 25 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung erhalten.

Konjunkturpaket II: Förderung von Leiharbeitern
Auch die Situation von Leiharbeitern soll verbessert werden: Die Wiedereinstellung wird bezuschusst, außerdem wird eine gesetzliche Lohnuntergrenze festgelegt – allerdings mit möglichen tarifvertragliche Abweichungen.