Altersteilzeit – Personal verjüngen, Ältere entlasten

Im Pflegebereich ist die Erfahrung älterer Mitarbeiter unverzichtbar. Allerdings wird gerade für Pflegekräfte über 55 die Arbeit als Pflegefachkraft immer beschwerlicher. Die harte und anstrengende Arbeit kann kaum noch geleistet werden. Für diese Mitarbeiter bietet es sich an, über Altersteilzeit nachzudenken. Allerdings müssen für die Altersteilzeit einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen müssen für Altersteilzeit erfüllt sein
Sofern keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen bestehen, kommen folgende Mitarbeiter für eine Altersteilzeit in Frage:
  • Mitarbeiter, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.
  • Mitarbeiter, die Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder die von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- und Vorsorgeeinrichtung beanspruchen.
  • Mitarbeiter, die in einem regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, also nicht geringfügig beschäftigt sind.
  • Mitarbeiter, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindesten 1.080 Kalendertage in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.
  • Mitarbeiter, die auch nach der Reduzierung der Arbeitszeit um 50% mehr als geringfügig beschäftigt sind.
  • Der Mitarbeiter darf neben der Altersteilzeit keiner Nebentätigkeit nachgehen.
Hinweis: Wichtig ist, dass der Mitarbeiter trotz Halbierung der Arbeitszeit noch versicherungspflichtig bleibt!
Teilzeit oder Blockarbeitszeit – Sie haben die Wahl
Um die Altersteilzeit in Ihrer Einrichtung umzusetzen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Bei der kontinuierlichen Teilzeit wird die Arbeitszeit während der gesamten Dauer der Arbeitsteilzeit halbiert (statt 8 Stunden nur 4 Stunden am Tag). Die Blockarbeitszeit ist in 2 gleich große Zeitblöcke geteilt.
Während des ersten Zeitblocks arbeitet der Mitarbeiter mit gleicher Arbeitszeit wie bisher, allerdings für 70% seines Arbeitslohns. Diese Phase nennt man Arbeitsphase.
In der zweiten Phase wird der Mitarbeiter komplett von der Arbeit freigestellt, erhält aber weiterhin 70% seines Arbeitslohns. Diese Phase wird Freizeitphase genannt.
Entscheiden Sie mit Ihren Mitarbeitern zusammen, welche Form der Altersteilzeit für alle Beteiligten die sinnvollste ist.