Neue Regelungen für den Fahrtenschreiber: So vermeiden Sie Bußgelder

Zum 11. April 2007 trat die zweite Stufe der Neuregelung für Fahrtenschreiber in Kraft. Die maßgebliche EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 schreibt unter anderem die Pflicht zum Einbau digitaler Tachometer vor und verstärkt die Haftung von Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung des Fahrpersonalrechts. Lesen Sie, was für Anforderungen an Fahrtenschreiber und Fahrer zukommen.

Neuregelungen zum Fahrtenschreiber

  1. Maximale tägliche Lenkzeit: 9 Stunden (kann innerhalb einer Woche zweimal auf maximal 10 Stunden ausgedehnt werden)
  2. Pausenregelung: Nach 4,5 Stunden Fahrzeit muss die Fahrt für mindestens 45 Minuten unterbrochen werden.
  3. Ruhezeiten: Täglich sind 11 Stunden Ruhezeit vorgesehen. Maximal dreimal pro Woche ist eine Verkürzung auf 9 Stunden möglich. Bis zum Ende der Folgewoche muss dieses Defizit wieder ausgeglichen werden.
  4. Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten.
  5. Einmal in der Woche muss Ihr Fahrer eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 45 Stunden haben. Möglich ist, dass er innerhalb von zwei Wochen eine Ruhezeit von 45 Stunden nimmt und eine weitere von mindestens 24 Stunden. Dann müssen Sie als Arbeitgeber aber einen Ausgleich gewähren.
  6. Innerhalb von vier Monaten dürfen im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche Lenkzeit pro Fahrer anfallen.

Sie müssen dafür Sorge tragen, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.

Praxis-Tipp "Fahrtenschreiber"
Nehmen Sie in den Arbeitsvertrag eine Klausel auf, die den Fahrer dazu verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Musterformulierung:

"Der Fahrer ist verpflichtet, die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu beachten. Er hat den Arbeitgeber unaufgefordert und unverzüglich zu informieren, wenn es zu Überschreitungen kommt.

Aber Vorsicht: damit sind Sie noch nicht aus dem Schneider. Sie müssen bei handschriftlichen Aufzeichnungen auf jeden Fall wöchentlich die Aufzeichnungen der Fahrer prüfen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ergreifen. Kontrollieren Sie die Fahrtenschreiber außerdem regelmäßig selber nach.