Überprüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb die Gefahrstoffverordnung eingehalten wird

Einen wichtigen Baustein der Betriebssicherheit stellt die Prävention dar. Dazu gehört auch, dass Sie immer wieder überprüfen, ob die aktuelle Situation rechtlichen Vorschriften, wie etwa der Gefahrstoffverordnung, genügt. Werden die Verordnungen der Gefahrstoffverordnung in Ihrem Betrieb eingehalten?
Check-Liste zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung
Anhand einer Check-Liste können Sie überprüfen, ob die Erfassung, die Lagerung und die Verwendung von Gefahrstoffen den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) entsprechen. Damit stellen Sie sicher, dass ein korrekter Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen gewährleistet ist.
Wichtig dabei: Sollen Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse eingesetzt werden, muss der Unternehmer generell prüfen, ob es sich um Gefahrstoffe handelt. Die Ermittlungspflicht beinhaltet auch die Verpflichtung zu prüfen, ob es Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse gibt, die mit einem geringeren Risiko verarbeitet werden können (Ersatzstoffe).
Erkennen Sie Gefährdungspotentiale
Dabei sind laut Gefahrstoffverordnung auch die Gefährdungspotentiale von Stoffen zu berücksichtigen, die erst durch das Arbeitsverfahren entstehen können (z.B. Bildung von Stickoxiden bei Schweißarbeiten).
Achtung: Sie müssen auf jeden Fall eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 7 Gefahrstoffverordnung durchführen und dokumentieren.

Checkliste zur Gefahrstoffverordnung

  • Alle in Ihrem Unternehmen eingesetzten und auftretenden Gefahrstoffe sind in einem Verzeichnis erfasst worden?
  • Es ist bekannt, welche Mengen der verwendeten Gefahrstoffe im Betrieb pro Jahr verbraucht werden?
  • Von allen verwendeten Gefahrstoffen sind die aktuellen Sicherheitsdatenblätter im Betrieb vorhanden?
  • Die Vorgesetzten haben für die Erstellung der Betriebsanweisungen Zugriff auf die Informationen und Sicherheitsdatenblätter?
  • Die Sicherheitsdatenblätter von nicht mehr eingesetzten Gefahrstoffen werden weiterhin aufbewahrt?
  • Alle Verpackungen von Gefahrstoffen, auch Behältnisse, die Sie im Betrieb verwenden, sind vollständig gekennzeichnet?
  • Es ist sichergestellt, dass bei allen Gefahrstoffen geprüft wird, ob Produkte mit ungefährlicheren Eigenschaften eingesetzt werden können?
  • Für alle eingesetzten Gefahrstoffe sind Betriebsanweisungen vorhanden?
  • Die Mitarbeiter sind über die beim Umgang mit Gefahrstoffen auftretenden Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert?
  • Die Mitarbeiter sind über das richtige Verhalten bei Unfällen mit Gefahrstoffen informiert und die notwendigen Maßnahmen wurden geübt?