Alkohol am Arbeitsplatz – Vereinbaren Sie einen Stufenplan

Und immer wieder müssen sich auch die Arbeitsgerichte in Deutschland mit dem Thema Alkoholismus beschäftigen. Zuletzt musste das Arbeitsgericht Frankfurt einen Fall zum Thema "Alkohol am Arbeitsplatz" entscheiden. Die Richter stellten klar: Ein lediglich pauschal vorgetragener Alkoholvorwurf rechtfertigt weder eine Kündigung noch den Abschluss eines Auflösungsvertrags.
Alkoholismus in Deutschland
Alkoholismus zählt zu den größten gesellschaftlichen Problemen in Deutschland.
Jeder Deutsche konsumiert pro Jahr mehr als 10 Liter reinen Alkohol.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen schätzt die Zahl der Alkoholiker in Deutschland auf mehr als 1,5 Millionen.
2,4 Millionen sind durch Alkoholmissbrauch gefährdet.
Und immer wieder müssen sich auch die Arbeitsgerichte mit dem Thema Alkohol und vor allem dem Thema "Alkohol am Arbeitsplatz" auseinander setzen.
Zuletzt musste sich das Arbeitsgericht Frankfurt mit dem Thema Alkohol am Arbeitsplatz beschäftigen.

Alkohol am Arbeitsplatz – Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt

In einem am 28.10.2005 veröffentlichten Urteil stellte das Arbeitsgericht Frankfurt klar:
Eine Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz setzt voraus, dass der Dienstherr oder ein privater Arbeitgeber die genauen Daten und die Auswirkungen des Alkoholmissbrauchs vortragen kann.
Ein lediglich pauschal vorgetragener Alkoholvorwurf rechtfertigt weder eine Kündigung noch den Abschluss eines Auflösungsvertrags (Az. 22 Ca 2931/05).
Das bedeutet für Sie: Werden Sie als Personalrat mit einer solchen Kündigungsabsicht konfrontiert, sollten Sie darauf drängen, dass der Arbeitgeber zunächst abgemahnt wird.
Dennoch sollten Sie das Thema genau im Auge behalten – und 2 Dinge tun:
  • Treffen Sie mit dem Dienstherren eine Dienstvereinbarung zur betrieblichen Suchprävention in der Dienststelle, um den Gefahren des Alkoholmissbrauchs vorzubeugen.
  • Vereinbaren Sie klare Spielregeln, was mit Bediensteten passiert, die alkoholisiert angetroffen werden, oder Alkohol am Arbeitsplatz konsumieren.
Die Suchtprävention und die Hilfe für den Betroffenen sollten dabei immer im Vordergrund stehen.