Lohnnebenkosten in D niedriger als im EU-Durchschnitt

Lohnnebenkosten sind oft Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Was gehört zu den Lohnnebenkosten und wie hoch sind sie?

Im Rahmen standortpolitischer Diskussionen werden oft die hohen Lohnnebenkosten in Deutschland angeführt. Relativ zu den Bruttolöhnen liegen die Lohnnebenkosten in Deutschland jedoch sogar unter denen im EU-Durchschnitt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen sie bei der letzten Erhebung 33 Prozent, gegenüber 35% in der EU.

Struktur der Lohnnebenkosten
Eine einheitliche Definition der Lohnnebenkosten, die im Rahmen der Personalplanung verwendet wird, gibt es nicht. Anlehnen kann man sich jedoch an den Erklärungen des Statistischen Bundesamtes, das die Lohnnebenkosten in drei Bereiche unterteilt.

Gesetzliche Lohnnebenkosten
Der größte Bereich der Lohnnebenkosten entfällt auf die arbeitgeberseitigen Beiträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung. In Deutschland sind dies die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Durch die unterschiedlichen Finanzierungsarten innerhalb Europas sind die Sätze nur bedingt vergleichbar.

Beispielsweise werden in Dänemark die Sozialversicherungen größtenteils durch Steuern finanziert, so dass sich die Kosten hierfür bei den Lohnnebenkosten nicht bemerkbar machen. Dadurch weist Dänemark einen insgesamt niedrigen Satz an Lohnnebenkosten aus. Die höchsten prozentualen Kosten für Sozialversicherungen tragen die Arbeitgeber in Belgien, Italien und Frankreich.

Tarifliche und freiwillige Aufwendungen
In diesen Bereich fallen die arbeitgeberseitig getragenen Kosten für betriebliche Altersversorgung und sonstige Sozialleistungen, die entweder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen oder freiwillige einzelvertragliche oder kollektive Zusagen festgeschrieben sind. Insbesondere in osteuropäischen Ländern ist dieser Teil der Lohnnebenkosten nur gering ausgeprägt.

Sonstige Lohnnebenkosten
In diese Kategorie fallen alle weiteren Kosten, die sich aus der Beschäftigung von Personal ergeben. Insbesondere hier gibt es sehr unterschiedliche Ansichten darüber, welche Kosten hier zu berücksichtigen sind. In Deutschland müssen die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, aber auch Kosten für nicht einem Mitarbeiter direkt zurechenbare Leistungen wie z. B. Kantinen, Betriebskindergärten, Betriebssportanlagen kalkuliert werden.

Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung und Arbeitsplatzkosten sind weitere Kostenarten, die als Lohnnebenkosten bezeichnet werden können.

Lohnnebenkosten in der Planungspraxis
Unabhängig von staatlichen Statistiken müssen Personalcontroller in der betrieblichen Praxis je nach Art und Ziel der Planung entscheiden, welche Kostenarten sie in die Berechnung einbeziehen. Wichtig ist hierbei, dass für die Ermöglichung von Zeitreihenvergleichen eine einmal festgelegte Berechnungsbasis über längere Zeiträume beibehalten wird. Unternehmensübergreifende Vergleiche sind möglich, wenn sich die Teilnehmer von Vergleichen auf Standards geeinigt haben. Dies gelingt oft nur bei übergreifend organisierten Benchmarks.

Bruttolöhne und Lohnnebenkosten in Europa
Die prozentualen Vergleiche der Lohnnebenkosten bezogen auf die Bruttolöhne in den verschiedenen europäischen Ländern lassen deren absolute Höhe außer Acht. So mögen zwar z. B. die ungarischen Lohnnebenkosten prozentual deutlich über den deutschen liegen. Aufgrund des absolut gesehen wesentlich geringeren Lohnniveaus spielen die Prozentsätze bei Standortthemen jedoch eine untergeordnete Rolle.

Dass insgesamt die Lohnstückkosten in Deutschland im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern relativ hoch sind, ist erklärbar und nicht primär in den Lohnnebenkosten begründet. Die Ursachen hierfür sind auch im deutschen Arbeitsrecht und in einer langfristigeren Personalplanung begründet, wie Sie in einem weiteren Artikel lesen können.