Wer prüft die Sozialversicherungspflicht von Ehegatten?

Bei Betriebsprüfungen ist der sozialversicherungsrechtliche Status von Geschäftsführern und Ehegatten immer wieder ein Streitthema. Insbesondere Arbeitsverhältnisse von Ehegatten stehen auf dem Prüfstand. Bislang wurden diese Fälle von den Krankenkassen beurteilt. Ab Juni 2010 ist allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Prüfung der Sozialversicherungspflicht zuständig.

Sozialversicherungspflicht von Ehegatten
Arbeitet im Unternehmen der Ehegatte oder Lebenspartner mit, so stellt sich oft die Frage: Ist dies eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als abhängig Beschäftigter oder ist der Ehegatte oder Lebenspartner schon Mitunternehmer?

Bereits im Jahre 2005 wurde das sogenanntes Statusfeststellungsverfahren durch die Krankenkassen bzw. die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingeführt. Vor dieser Zeit gab es oftmals Schwierigkeiten bei der Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung dieser Beschäftigungsverhältnisse, da der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers keine Bindungswirkung für den anderen Träger entfaltet. Diesem Missstand wurde bereits vor einigen Jahren der Garaus gemacht.

Ab 2005 hatten die Bescheide der Krankenkassen auch für die anderen Sozialversicherungsträger, insbesondere die Arbeitsagentur, Bindungswirkung, wenn Versicherungspflicht festgestellt worden ist. Nur wenn es Anhaltspunkte auf eine Mitunternehmerschaft des Ehegatten bzw. Lebenspartners gab, wurde die Clearingstelle der Rentenversicherung einbezogen. Die dort getroffene Entscheidung hatte ebenfalls Bindungswirkung für die Arbeitsagentur.

Änderung zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht
Ab 1. Juni 2010 verliert nun die Krankenversicherung die Möglichkeit die Versicherungspflicht von Ehegatten bzw. Lebenspartnern zu beurteilen. Diese geht nun vollständig auf die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung über. Die dort getroffene Entscheidung ist für Krankenkassen und Agentur für Arbeit verbindlich. Die Clearingstelle gibt zum Statusfeststellungsverfahren auch telefonisch kostenlose Auskunft.

Servicetelefon der Rentenversicherung Tel. 0800/1000 480 70.