So wird der Arbeitgeberzuschuss für PKV-Arbeitnehmer berechnet

Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge relativ einfach. Für Privatversicherte stellt sich jedoch oft monatlich die Frage, wie sich der Arbeitgeberzuschuss berechnet. Denn schließlich gilt es, nicht zu hohe Zuschüsse anzusetzen, damit nicht noch ein geldwerter Vorteil entsteht, der ebenfalls versteuert werden muss und Sozialabgaben zur Folge hat.

PKV-Arbeitnehmer und Zuschuss zur Krankenversicherung

Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung berechnet sich anhand des grundsätzlichen krankenversicherungspflichtigen Entgelts – also maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Für das Jahr 2013 sind dies monatlich 3.937,50 Euro.

Verdient ein Arbeitnehmer, der privat krankenversichert ist, monatlich oberhalb dieser Grenze, so ist als beitragspflichtiges Entgelt maximal die Beitragsbemessungsgrenze als beitragspflichtige Bemessungsgrundlage anzusetzen.

Grundsätzlich gleicher Beitragssatz

Für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses muss nun das beitragspflichtige Entgelt mit dem "normalen" Beitragssatz für Arbeitgeber (2013: 7,3 %) multipliziert werden. Das Ergebnis ist der Arbeitgeberzuschuss für Privatkrankenversicherte.

Allerdings ist hierbei noch eine weitere Grenze zu beachten. Denn der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung darf maximal die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers betragen. Dies bedeutet, selbst wenn der rechnerische Arbeitgeberzuschuss höher ist, darf diese "Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen" nicht überschritten werden.

Beispiel

  • Ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer verdient monatlich 5.000 Euro.
  • Beitragspflichtige Bemessungsgrundlage: 3.937,50 Euro
  • Für den Januar 2013 ergibt sich somit ein maximaler Arbeitgeberzuschuss von 7,3% x 3.937,50 Euro = 287,44 Euro.

Wendet der Arbeitnehmer allerdings für seine private Krankenversicherung nur 400 Euro insgesamt auf, so reduziert sich der Arbeitgeberzuschuss auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen. In diesem Beispiel also 200 Euro (= 400 Euro : 2).