So berechnen Sie die Steuer bei Fehlzeiten

Bei Fehlzeiten des Arbeitnehmers können Sie den Arbeitslohn um die Fehltage kürzen. Diese Kürzung kann unter Umständen Auswirkungen auf die Lohnsteuerberechnung haben, die Sie kennen sollten, falls der Arbeitnehmer dazu Fragen hat.

Bei Fehlzeiten des Arbeitnehmers kürzen Sie den Lohn entsprechend. Schließlich können Sie nur die Tage bezahlen, an denen auch tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht worden ist. Bei der Berechnung der Steuer müssen Sie beachten, dass das Arbeitsverhältnis während einer Fehlzeit des Arbeitnehmers fortbesteht. Damit berechnen Sie bei der Lohnsteuer nicht einen anteiligen Abrechnungszeitraum, sondern stets einen vollen Abrechnungsmonat, obwohl Sie nur einen anteiligen Arbeitslohn bezahlen (R 39b.5 Abs. 2 Satz 3 LStR).

Endet das Arbeitsverhältnis hingegen im Laufe eines Abrechnungszeitraums, so gehen Sie auch bei der Lohnsteuerberechnung von einem anteiligen Monat aus, sodass sich die Steuer nur auf die anteiligen Arbeitstage berechnet.

Für den Arbeitnehmer hat diese Berechnung den Vorteil, dass er im Verhältnis weniger Steuern auf seinen Arbeitslohn für Abrechnungszeiträume mit einer Fehlzeit zahlt als in anteiligen Abrechnungsmonaten aufgrund des Beginns oder dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer erhält ein Entgelt von 3.000 Euro im Monat.

Im aktuellen Abrechnungsmonat bezieht der Arbeitnehmer einen halben Monat Krankengeld, sodass er dafür ein Arbeitsentgelt von 1.500 Euro erzielt. Das Arbeitsverhältnis besteht fort.

Für den Abrechnungszeitraum fallen bei Steuerklasse I rund 115 Euro Steuern an.

Endet hingegen das Arbeitsverhältnis nach einen halben Monat, so würden sich die Steuern auf rund 270 Euro belaufen.

Fehlzeiten und der Buchstabe U

Im Lohnkonto und in der Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie den Buchstaben "U" eintragen, wenn die Zahlung von Arbeitslohn für mindestens fünf aufeinander folgende Arbeitstage entfällt (§ 41 Abs 1 Satz 5 EStG; § 4 Abs 2 Nr 2 LStDV).

Dabei gilt, dass jede neue Unterbrechung "ein weiteres U" bedeutet. Hat ein Arbeitnehmer mehrere "entgeltlose Zeiten", so führt dies zu einer höheren Anzahl U im Lohnkonto.