Sachbezugswerte 2011 stehen endgültig fest

Die Sachbezugswerte 2011 für Mahlzeiten, die an die Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt abgegeben werden, sind mit dem aktuellen Sachbezugswert in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Hierbei müssen Sie in der Lohnabrechnung stets die aktuellen Sachbezugswerte im Blick haben und diese für die Ermittlung des geldwerten Vorteils heranziehen, da Sie sonst bei der nächsten Betriebsprüfung mit Nachzahlungen rechnen müssen.

Neue Sachbezugswerte 2011
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung als Arbeitsentgelt zu bewerten. Hierbei müssen Sie in der Lohnabrechnung jährlich die neuen Sachbezugswerte beachten.

Höhe der Sachbezugswerte 2011
Ferner wird nicht beanstandet, wenn auch Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei einer Auswärtstätigkeit mit dem maßgebenden Sachbezugswert angesetzt werden.

Die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2011 sind durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 10. November 2010 (BGBl. I Seite 1751) festgesetzt worden. Danach gelten ab 2011 folgende Sachbezugswerte für Mahlzeiten:

  • für ein Mittag- oder Abendessen 2,83 Euro,
  • für ein Frühstück 1,57 Euro.

Sachbezugswerte 2011 – Ein Beispiel aus der Praxis!
Ein Arbeitnehmer erhält arbeitstäglich ein kostenloses Mittagessen im Betrieb. Dieses ist in der Lohnabrechnung mit dem aktuellen Sachbezugswert anzusetzen.

  • Im Abrechnungsmonat hat der Arbeitnehmer 20 kostenlose Mittagessen zu sich genommen (20 Arbeitstage x 2,83 Euro = 56,60 Euro).
  • Der daraus resultierenden geldwerte Vorteil in Höhe von 56,60 Euro muss grundsätzlich zusätzlich versteuert und verbeitragt werden.