Prüfen Sie jetzt die Umlagesätze 2013

Bei vielen Krankenkassen ist es Tradition, zum Jahreswechsel die Beitragssätze zu den Ausgleichskassen U1 und U2 zu ändern. Dies kann manchmal zu einem bösen Erwachen führen. Prüfen Sie deshalb jetzt die Umlagesätze.

Wählen Sie einen Umlagesatz

In der Umlagekasse U2 für die Erstattung Ihrer Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft der Arbeitnehmerinnen bieten fast alle Ausgleichskassen nur einen Umlagesatz an. Daher haben Sie hier wenig Spielraum. Meist müssen Sie sich mit dem einen Angebot zufriedengeben.

Anders sieht es aber bei der Umlagekasse U1 für die Erstattung der Aufwendungen bei krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeitszeiten aus. Hier bieten die Krankenkassen bis zu 4 unterschiedliche Varianten an, die Sie zum Beginn eines neuen Kalenderjahres wählen können. Wählen Sie hier einen rentablen Umlagesatz, dann kann sich das finanziell positiv bemerkbar machen.

Beachten Sie hierbei bitte, dass der Wechsel der Umlagevariante unterjährig grundsätzlich nicht möglich ist.

Verschiedene U1-Umlagevarianten

Die Krankenkassen bieten unterschiedliche Umlagevarianten an. Dabei gilt: Je niedriger der Umlagesatz, desto niedriger die Erstattungen im Leistungsfall. Der niedrigste Erstattungssatz, der von den Ausgleichskassen angeboten werden darf, liegt bei 40 Prozent Erstattung. Der maximale Erstattungssatz darf 80 Prozent nicht überschreiten.

Innerhalb dieser Grenzen können die Ausgleichskassen verschiedene Varianten anbieten. Viele Kassen bieten einen Standard-Umlagesatz an. Welcher dies ist, lässt sich in der jeweiligen Kassensatzung nachlesen. Fragen Sie daher unbedingt bei Ihren Umlagekassen an, welche Umlagevarianten angeboten werden.

Oft informieren die Kassen zum Jahreswechsel mittels eines Anschreibens über die neuen Rechenwerte. Hier finden Sie dann auch die entsprechenden Umlagesätze für das Jahr.

Schritt für Schritt zum neuen Umlagesatz

Da Sie die Erstattungsvariante im Voraus für das kommende Jahr festlegen müssen, ist diese Prognose naturgemäß mit einigen Unsicherheiten verbunden. Es hilft Ihnen dabei aber oft ein Blick in die Vergangenheit, um einen rentablen Umlagesatz zu finden.

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Schauen Sie sich die fortgezahlten Entgelte der einzelnen Mitarbeiter an. So erkennen Sie unter Umständen schon eine Tendenz, wie viel Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmer anfallen.
  2. Zählen Sie anschließend die Entgeltfortzahlungsbeträge je Ausgleichskasse zusammen, damit Sie sehen wie viel Sie von den einzelnen Ausgleichskassen erstattet bekommen.
  3. Setzen Sie nun die Kosten und die Erstattungen ins Verhältnis, um die Rentabilität je Ausgleichskasse zu ermitteln.

Praxis-Tipp:

Sofern Sie besondere Erkrankungsfälle in der Vergangenheit hatten, die einen besonders hohen Erstattungsbetrag hatten, sollten Sie diese in Ihre Berechnungen ggf. nicht einbeziehen.

Informieren Sie die Kassen

Wenn Sie sich für einen neuen Umlagesatz bei einer Krankenkasse entschieden haben, nehmen Sie bitte die entsprechenden Umstellungen in Ihrer Lohnsoftware vor. Daneben empfiehlt es sich, der Ausgleichskasse eine kurze schriftliche Information zukommen zu lassen.