PKV-Arbeitgeberzuschuss 2011 – was ist neu?

Jedes Jahr aufs Neue sind die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung eine begehrte Information für die Betriebe und die Arbeitnehmer. Denn anhand der Arbeitgeberzuschüsse des Betriebes, erfährt der Arbeitnehmer wie hoch seine Belastung für die Private Krankenversicherung im Jahr 2011 sein wird.

Berechnung der Arbeitgeberzuschüsse für PKV-Arbeitnehmer
Die Höhe der Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung   hängt einerseits von der Entgelthöhe des Arbeitnehmers ab und zum anderen von der Höhe der monatlichen Versicherungsprämie, die der Arbeitnehmer an seine PKV zu zahlen hat.

Für die Höhe des PKV-Arbeitgeberzuschusses gilt, dass der Betrieb einen Zuschuss dazu zahlen muss, der grundsätzlich dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Für das Jahr 2011 beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur  Krankenversicherung 7,3 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts zur Krankenversicherung – höchstens jedoch zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung.

Ein weiteres Kriterium für die Bestimmung der Höhe des PKV-Arbeitgeberzuschusses ist die Höhe der tatsächlichen Prämie des Arbeitnehmers. Denn hier gilt, dass maximal die Hälfte der tatsächlichen Prämie durch den Arbeitgeber als Zuschuss zur PKV gezahlt werden darf. Dies ist also auch analog dem Arbeitgeberanteil zur GKV zu sehen. Somit beträgt der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur PKV  271,01 Euro monatlich für das Jahr 2011.

Für PKV-Arbeitnehmer gilt übrigens, dass die Pflege- der Krankenversicherung folgt. Das heißt, dass PKV-Arbeitnehmer auch zur Pflegeversicherung privat versichert sind und einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Pflegeversicherungsprämie von   ihrem Arbeitgeber erhalten. Hier berechnet sich der Höchst-Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung analog dem PKV-Arbeitgeberzuschuss. Er beträgt 36,20 Euro monatlich im Jahr 2011.

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