Pendlerpauschale: Die volle Pendlerpauschale ist wieder da und bleibt (Teil 1)

Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Dezember 2008 die Neuregelung der Pendlerpauschale ab 2007 für verfassungswidrig erklärt hat, ist nun auch der Gesetzgeber nachgezogen. Somit ist die ab 2007 eingeführte Kürzung der Pendlerpauschale unwirksam. Dadurch können Pendler wieder die volle Entfernungspauschale, also wieder ab dem ersten Kilometer, als Werbungskosten ansetzen. Die Entfernungspauschale beträgt je Entfernungskilometer (einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) 0,30 Euro.

Steuererstattung für Arbeitnehmer dank Pendlerpauschale
Viele Arbeitnehmer, die einen längeren Weg zur Arbeit haben, werden sich über diese Nachricht freuen und kommen in den Genuss einer Steuererstattung für die Jahre 2007 und 2008. Sehen Sie dazu die Beispielrechnung Pendlerpauschale Arbeitnehmer.

Zwar kolportierten das Finanzministerium und die Finanzämter, dass die Steuererstattung automatisch und zeitnah an die Bürger ausgezahlt wird, aber ein paar Voraussetzungen sind zu beachten, damit die Ihnen zustehende Steuererstattung auch zufließt.

Entfernungspauschale 2007 und 2008 erstatten lassen
Damit die volle ungekürzte Entfernungspauschale 2007 und 2008 auch bei Ihnen ankommt, sollten Sie ein Schreiben an Ihr Finanzamt aufsetzen. An dieser Stelle biete ich Ihnen für jedes Kalenderjahr ein Musterschreiben, welches Sie an Ihr Finanzamt senden sollten, um die volle Pendlerpauschale für die Jahre 2007 und 2008 zu erhalten (Musterschreiben Pendlerpauschale 2007 und Musterschreiben Pendlerpauschale 2008). 

Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, dass Sie sich Ihre Einkommensteuererklärung der Jahre 2007 und 2008 noch einmal ansehen, denn die Finanzämter erstatten die Pendlerpauschale nur, wenn sie auch über die korrekten (vollen) Entfernungskilometer informiert sind. Sollten Sie also

  • keine Entfernungsangaben in Ihrer Steuererklärung gemacht haben oder
  • nicht die vollen, sondern eventuell eine gekürzte Entfernung angegeben haben

so sollten Sie dieses Schreiben unbedingt nutzen.

Auswirkungen der Pendlerpauschale auf die Lohnabrechnung
Die Pendlerpauschale findet sich auch in der Lohnabrechnung der Betriebe wieder. So zahlen einige Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse an die Arbeitnehmer aus. Diese Fahrtkostenzuschüsse können unter bestimmten Voraussetzungen pauschal versteuert werden und sind dann sozialversicherungsfrei. Ebenso sind fast alle Arbeitnehmer betroffen, die einen Firmenwagen nutzen können. 

Durch die verfassungswidrige Gesetzeslage in den Jahren 2007 und 2008 konnte in der Lohnabrechnung nur die gekürzte Pendlerpauschale angesetzt werden. Dadurch haben die Arbeitnehmer ggf. zuviel Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Auch die Betriebe sind durch die Kürzung der Pendlerpauschale über Gebühr belastet worden, denn in aller Regel haben auch sie zu viele Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. 

Erstattung von SV-Beiträgen möglich
Mit der nun erfolgten Klarstellung zur Pendlerpauschale können Sie als Betrieb sich die zu viel gezahlten Sozialversicherungsbeiträge erstatten lassen. Das können immerhin bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer sein. Wie Sie zu Ihrem Geld kommen, lesen Sie in dem Beitrag "Pendlerpauschale: Erstattung zu viel gezahlter Sozialversicherungsbeiträge".

Darüber hinaus erhalten Ihre Arbeitnehmer einen warmen Regen in Zeiten der Konjunkturkrise. Denn wenn Sie die Neuregelung der Pendlerpauschale auf die Jahre 2007 und 2008 anwenden bedeutet dies für Ihre Arbeitnehmer eine Steuererstattung sowie eine Erstattung der zuviel gezahlten Sozialabgaben. Um konkret zu werden, es kann sich hier um eine Nettolohnsumme von über 600 Euro für die betroffenen Arbeitnehmer handeln. 

Im 3. Teil dieser Serie finden Sie die Auswirkungen auf die Fahrtkostenzuschüsse ab 2009 sowie eine Handlungsempfehlung, wie Sie die Jahre 2007 und 2009 korrigieren. Im 4. Teil finden Sie die Auswirkungen der Pendlerpauschale auf die Firmenwagennutzer und wie Sie diese korrigieren.