Neue Steuerberechnung sorgt für Steuerentlastung

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wirkt sich positiv auf den Geldbeutel der Arbeitnehmer aus. Denn mit dem Gesetz geht eine Steuererleichterung einher, die sich ab Dezember 2012 in der Lohnabrechnung bemerkbar macht. Wie sich die Steuerentlastung auf Ihre Steuerklasse auswirkt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Mehr Netto im Dezember 2011

Im Dezember 2011 kommen die Arbeitnehmer in den vollen Genuss der Steuererleichterung der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages ab 2011. Denn im Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags ab 2011 beschlossen worden.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde nämlich von vormals 920 Euro jährlich auf nunmehr 1.000 Euro erhöht. Diese Anhebung hat eine neue Berechnungsformel für die Lohnsteuerberechnung zur Folge, die sich positiv zum Ende des Jahres auswirkt.

Die Steuerentlastung, die aus der Anhebung resultiert, kommt den Arbeitnehmern nämlich mit der Dezemberabrechnung 2011 zugute. Für diesen Monat ist nämlich ein neuer Steuerablaufplan für die Steuerberechnung zu verwenden. Installieren Sie daher zwingend die aktuellen Service-Packs Ihrer Lohnsoftware, damit Sie up to date sind.

Die Steuererleichterung ist allerdings überschaubar, wie die Zahlen im nachfolgenden Beispiel zeigen. Für das Jahr 2012 bedeutet diese Steuerentlastung eine Steuererleichterung zwischen 1,50 Euro bis 3 Euro monatlich für Normalverdiener.

Beispiele für Steuererleichterung im Dezember 2011

  • Stkl I, keine Kinder, kirchensteuerpflichtig bei 4.000 Euro mtl. -> ca. 33 Euro Entlastung
  • Stkl III, 2 Kinder, kirchensteuerpflichtig bei 3.000 Euro mtl. -> ca. 20 Euro Entlastung
  • Stkl V, mit Kindern, kirchensteuerpflichtig bei 1.000 Euro mtl. -> ca. 14 Euro Entlastung

Anmerkung: Die Steuerentlastung für das Jahr 2012 beläuft sich auf ähnliche Werte, für die monatliche Steuerentlastung ist 1/12 anzusetzen.