Mit diesen Rechengrößen zur Sozialversicherung 2012 müssen Sie rechnen

Jedes Jahr wieder werden die Rechengrößen zur Sozialversicherung verkündet. In der Regel ändern sich die veranschlagten Werte nicht mehr und werden im späten Herbst unverändert verabschiedet. 2012 sollen die Grenzwerte wieder leicht steigen. Hier finden Sie die genauen Werte und deren Auswirkungen.

Lohnentwicklung entscheidet über Rechengrößen
Entscheidend für die Bestimmung der Rechengrößen ist die Lohnentwicklung. Für die Rechengrößen 2012 werden die Veränderungen der Löhne und Gehälter aus den Jahren 2009 und 2010 zugrunde gelegt. Da hier ein leichter Anstieg zu verzeichnen war, steigen die Rechengrößen dem Grunde nach an. Ausgenommen sind lediglich einige Werte für die neuen Ländern.

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt im Jahr 2012 voraussichtlich von derzeit 3.712,50 Euro auf dann 3.825 Euro. Dies entspricht einem Wert von 45.900 Euro jährlich. Sofern die Beitragssätze bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung unverändert bleiben, bedeutet diese Anhebung der BBG eine Verteuerung für Arbeitnehmer, die mehr als 3.712,50 Euro monatlich verdienen und in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Da der Krankenversicherungsbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird, steigen im Jahr 2012 auch die Ausgaben der Arbeitgeber; die Krankenversicherung wird somit teurer. Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigen übrigens auch die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung auf dann voraussichtlich maximal 279,23 Euro monatlich.

Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen 2012
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung existieren auch mehr als 20 Jahre nach der deutschen Einheit noch zwei Beitragsbemessungsgrenzen. Hier ist für das Jahr 2012 geplant, die BBG-West in der Rentenversicherung auf monatlich 5.600 Euro ansteigen zu lassen. Dies entspricht 67.200 Euro jährlich. Im Osten soll sie unverändert bei 4.800 Euro monatlich bzw. 57.600 Euro liegen. Übrigens: Die Rechengrößen zur Sozialversicherung 2011 finden Sie hier.