Mindestlohn 2015: Sie müssen die Arbeitszeiten aufzeichnen

Die Regelungen zum Mindestlohn bringen für die Betriebe nicht nur den Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde, sondern auch eine neue Aufzeichnungspflicht. Leider entpuppt sich die Pflicht Arbeitszeiten aufzuzeichnen als echtes Bürokratiemonster. Alle Betriebe sind davon betroffen und können bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten der Zeiten zu empfindlichen Bußgeldern verurteilt werden.

Ab 1.1.2015 sind alle Betriebe dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, also Minijobber und kurzfristige Aushilfen, aufzuzeichnen. Dabei muss der Beginn, das Ende und die Dauer der Arbeitszeit arbeitstäglich erfasst werden. Es gibt sogar eine Frist für die späteste Aufzeichnungsmöglichkeit. Die Arbeitszeiten müssen nämlich spätestens am 7. Tag nach der Arbeitsleistung aufgezeichnet werden.

Eine vertragliche Regelung für Ihre Minijobber, wie zum Beispiel "..arbeitet montags von 16 Uhr bis 18 Uhr" zählt hierbei aller Voraussicht nach nicht als korrekte Aufzeichnung. Sie müssen die Arbeitszeiten also schon minutiös führen.

Sofortmeldepflichtige Betriebe unter Generalverdacht?

Noch härter trifft es Betriebe die Sofortmeldungen erstatten müssen. Hier gilt, dass diese Betriebe die Arbeitszeiten für alle Arbeitnehmer aufzeichnen müssen. Betroffen sind:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (einschließlich Pizzaservice)
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe (einschließlich Postzustelldienste)
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft

Aufzeichnen der Arbeitszeiten können Sie beispielsweise mittels Ihrer Zeiterfassung machen, wenn Sie bereits ein Zeiterfassungssystem im Einsatz haben. Es ist bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten übrigens belanglos, ob es sich um eine elektronische Zeiterfassung oder um eine "Zettelsammlung" handelt. Wichtig ist, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten erfasst sind.