Meldungen zur Sozialversicherung: Krankenkassenwechsel (Teil 4)

Der vierte Teil der Serie zu den Meldungen zur Sozialversicherung handelt von den zu erstellenden Meldungen bei einem Wechsel der Krankenkasse. Hierbei ist neben den melderechtlichen Besonderheiten insbesondere darauf zu achten, dass Sie im Lohnbüro eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorliegen haben.

Meldungen bei einem Krankenkassenwechsel
Auch bei einem Krankenkassenwechsel sind Meldungen zu erstellen. Genauer handelt es sich bei einem Wechsel der Krankenkasse um einen Wechsel der Einzugsstelle.

In diesem Fall sind zwei Meldungen zu erstellen. Zum einen eine Abmeldung an die bisherige Krankenkasse (Einzugsstelle) mit dem Abgabegrund "31“ und zum anderen eine Anmeldung zur neuen Krankenkasse (Einzugsstelle) mit dem Abgabegrund "11“.

Beispiel Krankenkassenwechsel:
Ein Mitarbeiter wechselt zum 1.8. seine Krankenkasse.
Abmeldung mit Abgabegrund "31“ zur alten Krankenkasse mit Endedatum 31.7.
Anmeldung mit Abgabegrund "11“ an neue Krankenkasse mit Beginndatum 1.8.

Meldungen bei Krankenkassenwechsel und Lohnsoftware
Bei der Eingabe eines Krankenkassenwechsels in Ihre Lohnsoftware haben Sie in der Regel vor der ersten Abrechnung zur neuen Einzugsstelle (Krankenkasse) den Wechsel der Krankenkasse in den Personaldaten des Mitarbeiters zu hinterlegen. Das Lohnprogramm erkennt dann automatisch, dass ein Krankenkassenwechsel vorliegt und erstellt maschinell die entsprechenden Meldungen zur Sozialversicherung.

Lesen Sie dazu jedoch bitte auch einmal im Benutzerhandbuch Ihrer Lohnsoftware nach, denn bei der Eingabe der Krankenkasse gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen bei den verschiedenen Entgeltabrechnungssystemen.