Sie sollten die Lohnzahlung beweisen können damit keine Lohnnachzahlung droht

In vielen Betrieben ist die Barzahlung immer noch üblich. Auch wenn nur Teile des Lohns in bar ausgezahlt werden, sollten Sie immer penibel darauf achten, dass Sie alle Lohnzahlungen beweisen können. Wann eine Lohnnachzahlung drohen kann, erfahren Sie hier!

Arbeitgeber muss Lohnzahlung beweisen können
Wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im August 2010 entschieden hat, ist ein Arbeitgeber verpflichtet, einem Arbeitnehmer den Lohn nachzuzahlen, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung des geschuldeten Arbeitslohns nicht beweisen kann.

Im verhandelten Streitfall hatte ein ehemaliger Auszubildender behauptet, sein Ausbildungsbetrieb habe ihm in der Ausbildung keinen regulären Lohn gezahlt. Laut Ausbildungsvertrag standen ihm aber 377,60 Euro im ersten beziehungsweise 400,80 Euro im zweiten Lehrjahr als Ausbildungslohn zu. Er gab an, dass er lediglich für zusätzliche Arbeiten einzelne Barzahlungen erhalten habe. Der Arbeitgeber widersprach dem zwar, konnte aber keine Lohnzahlung beweisen.

Das Gericht gab dem Auszubildenden recht und der Arbeitgeber muss den ausstehenden Lohn nachzahlen. Da der Betrieb keinerlei Zeugen oder Belege über die Zahlungen vorlegen konnte, half es dem Betrieb auch nicht, dass sich der Auszubildende in Widersprüche verwickelte und sogar ein Buch während der Verhandlung vernichtet, dass offensichtlich Notizen über Zahlungen enthielt.

Fazit: Lohnzahlung beweisen
Sofern eine Barzahlung vorgenommen werden muss, nehmen Sie diese nur im Beisein von Zeugen vor und lassen Sie sich die Zahlungen stets vom Empfänger quittieren, damit Ihnen unliebsame Überraschungen erspart bleiben. Geschickter ist es vermutlich in den meisten Fällen, die Zahlungen per Überweisung vorzunehmen – heutzutage verfügt nahezu jeder über ein Bankkonto.

(Landesarbeitsgereicht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 19. August 2010; Az: 11 Sa 245/10)