Lohnsteuerbescheinigung 2010 versenden

Die Lohnsteuerbescheinigungen für Ihre Arbeitnehmer müssen Sie nach Ablauf eines Kalenderjahres bis spätestens 28. Februar des Folgejahres elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Dies gilt natürlich auch für die Lohnsteuerbescheinigungen 2010.

Lohnsteuerbescheinigung 2010

Ursprünglich galten als Lohnsteuerbescheinigung die Eintragungen des Arbeitgebers auf der Rückseite der Papier-Lohnsteuerkarte. Diese Bezeichnung ist bei Einführung des elektronischen Verfahrens (ELSTER-Verfahren) beibehalten worden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln und dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu geben. Dieser Ausdruck wird auch als Lohnsteuerbescheinigungs-Protokoll bezeichnet.

In Ihrer Lohnsoftware erhalten Sie diesen Ausdruck oftmals erst einen Tag nach dem Versand der Lohnsteuer-Bescheinigungsdaten, wenn Sie das Übertragungsprotokoll von der Oberfinanzdirektion abgeholt haben. Spätester Termin für die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung ist der 28. Februar des Folgejahres.

Übrigens: Grundsätzlich sind die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 mit der Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers zu versehen und zu übermitteln. Nur in Ausnahmefällen ist eine Übertragung ohne Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zulässig. Die Steuer-ID finden Sie auf den Lohnsteuerkarten 2010. Alternativ können Sie die Steuer-ID für Ihren Arbeitnehmer im ELSTER Portal kostenlos anfordern. Die Steuer-ID können Sie übrigens auch über den Jahreswechsel hinaus online abfragen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Datenübermittlung an Finanzverwaltung

Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Bescheinigungsdaten können Sie in der Regel aus Ihrer Lohnsoftware vornehmen. Alternativ steht Ihnen dafür aber auch die kostenlose Software der Finanzverwaltung ELSTER-Formular zur Verfügung. Diese erhalten Sie auf den Internetseiten der Finanzverwaltung.

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