Lohnabrechnung: Neue Personengruppe 190 ab 2010 – Personenkreise

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Daten zur Unfallversicherung in den Sozialversicherungsmeldungen als eigener Datenbaustein (DBUV) zu übermitteln. Für einige Personenkreise konnten bislang diese Daten jedoch nicht übermittelt werden, da für sie bislang keine Sozialversicherungsmeldungen zu erstellen waren. Diese Lücke wird nun ab 2010 geschlossen mit einer neuen Personengruppe.

Ab dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, auch für Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben, wenn diese zur Unfallversicherung beitragspflichtiges Entgelt erzielen.

Es handelt sich dabei um folgende Personenkreise:

  • Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum. Für die unfallversicherungsrechtliche Beurteilung von Praktika ist es unerheblich, ob diese in der Studien- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Es besteht ein Versicherungsschutz über das Praktikumsunternehmen.
  • Beurlaubte Beamte, die in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungsfrei sind (zum Beispiel ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist). In der gesetzlichen Unfallversicherung sind diese Personen als Arbeitnehmer versichert.
  • Privat Krankenversicherte mit einer geringfügigen Beschäftigung, bei der auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet wurde und zu der eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zugunsten einer Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorliegt (zum Beispiel eine Apothekerin, die als geringfügig Beschäftigte auf die Rentenversicherungsfreiheit zugunsten der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung verzichtet und privat krankenversichert ist).
  • Werkstudenten mit einer Beschäftigung, bei der eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zugunsten einer Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorliegt (zum Beispiel ein Tierarzt im Zweitstudium, der Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist und als Werkstudent eine Tätigkeit als Tierarzt ausübt).