Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt – Steuernachzahlung möglich

Erhalten Ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld, so ist diese Leistung zwar lohnsteuerfrei, jedoch unterliegt sie dem Progressionsvorbehalt. Die Folge: Viele Beschäftigte müssen mit einer Steuernachzahlung im kommenden Jahr rechnen.

Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld

Der Steuersatz für den Mitarbeiter bei seiner Einkommensteuer-Veranlagung richtet sich nach seinem Kurzlohn plus Kurzarbeitergeld. Von diesem muss keine Lohnsteuer abgeführt werden, aber der Betrag kann wegen der Progression dazu führen, dass das Einkommen nach einem höheren Prozentsatz besteuert wird. Dem Arbeitnehmer drohen dann Steuernachzahlungen.

Beispiel Steuernachzahlung bei Kurzarbeitergeld

Im gesamten Jahr 2009 ordnet der Arbeitgeber Kurzarbeit (50 %) an. Ein Mitarbeiter verdient monatlich 3.000 €, jährlich also 36.000 €. Bedingt durch die Kurzarbeit erhält er im Jahr 2009 monatlich 1.500 €, damit jährlich 18.000 €. Zusätzlich erhält er Kurzarbeitergeld.

Für die Steuernachzahlung werden die folgenden Werte herangezogen:

  1. Von seinem Bruttoentgelt (18.000 €) muss der Arbeitnehmer 2009 bei Steuerklasse I insgesamt 1.425 € Lohnsteuer zahlen.
  2. Lebt kein Kind im Haushalt, bekommt der Mitarbeiter zusätzlich 60 % seines ausgefallenen Entgelts als Kurzarbeitergeld (Berechnung: pauschaliertes Istentgelt minus pauschaliertes Sollentgelt). Macht in diesem Beispiel: jährlich 5.347,32 € Kurzarbeitergeld. Hiervon muss keine Lohnsteuer abgeführt werden, der Betrag führt aber dazu, dass das Einkommen mit einem höheren Prozentsatz besteuert wird.

Die Einkommensteuer in Höhe von 2.069 €, die nachträglich berechnet wird, ergibt sich aus dem Bruttoentgelt in Höhe von 18.000 € (das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von 14.855 €) unter Berücksichtigung der 5.347,32 € Kurzarbeitergeld. Der Durchschnittssteuersatz des Arbeitnehmers ist durch das Kurzarbeitergeld auf 13,93 % gestiegen. Er wird also im Jahr 2010 im Rahmen seines Einkommenssteuerbescheids voraussichtlich 644 € Steuern nachzahlen müssen.

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