Künstlersozialversicherung: Abgabesatz sinkt in 2010

Betriebsprüfungen sind nicht jedermanns Sache. Doch sie haben auch etwas Gutes wie die Entwicklung des Abgabesatzes zur Künstlersozialversicherung zeigt. Der Beitragssatz sinkt nämlich 2010 erneut.

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt in 2010 auf 3,9 Prozent von derzeit 4,4 Prozent. Dieses ist nicht zuletzt auf die verstärkten Prüfungen zurück zu führen. Durch die häufigeren Prüfungen verringerte sich der Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung um 1,9 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Künstlersozialversicherung: Zahlungspflichtige Unternehmen
Zahlungspflichtig zur Künstlersozialversicherung sind Unternehmen wie beispielsweise Verlage oder Galerien, die in ihrem Geschäftsfeld künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen, aber auch Unternehmen, die Veranstaltungen oder Betriebsfeiern mit Künstlern durchführen.

Im Ergebnis kann letztlich jeder als Unternehmer abgabepflichtig sein, wenn er regelmäßig selbständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit beabsichtigt, Einnahmen zu erzielen.

Werbeleistungen sind abgabepflichtig zur Künstlersozialversicherung
Unter die Abgabepflicht fallen insbesondere auch Dienstleistungen, die für Zwecke der Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit für

  • Unternehmensanzeigen,
  • Firmenlogos,
  • Homepages oder
  • Werbebroschüren
  • beansprucht werden.

Dieses schließt die Erstellung einer Firmenhomepage ebenso wie die Herstellung einer neuen Imagebroschüre ein. Die Abgabepflicht besteht allerdings nur bei Beauftragung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Keine Abgabepflicht besteht jedoch für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Kapitalgesellschaften, wie einer Werbeagentur in der Rechtsform einer GmbH.