Jetzt Freibetrag auf Lohnsteuerkarte 2010 eintragen lassen

Die Lohnsteuerkarten 2010 sind mittlerweile bei den Arbeitnehmern eingetroffen und der ein oder andere hat seine Lohnsteuerkarte 2010 eventuell sogar schon im Lohnbüro abgegeben. Für diejenigen, die sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, ist es nunmehr an der Zeit sich die Freibeträge für das kommende Jahr bei Finanzamt eintragen zu lassen.

Lohnsteuerkarte 2010
Aktuell erhalten die Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010. Die seit langem bekannten Papierlohnsteuerkarten sind übrigens letztmalig in dieser Form ausgegeben worden. Auf den Lohnsteuerkarten 2010 sind von der Gemeinde alle zum Stichtag 20. September 2009 erfassten Kinder, die am 1. Januar 2010 das 18. Lebensjahr noch nicht vollenden sowie die gesetzlichen Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene berücksichtigt.

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte
Steuerpflichtige, denen im Laufe des Jahres hohe Belastungen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstehen, sollten sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Denn durch den Freibetrag erhöht sich der monatliche Nettolohn. Durch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte werden bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung – also quasi im Voraus – weniger Lohn- und ggf. Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag abgezogen.

Weitere Freibeträge müssen beim zuständigen Finanzamt gesondert beantragt werden (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung). Um einen Freibetrag einzutragen ist Voraussetzung, dass die Summe der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen insgesamt die Grenze von 600 Euro steigt. Von den Werbungskosten wird dabei lediglich der Teil berücksichtigt, der den "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" von 920 Euro steigt. Steuerpflichtige, die sich allein aufgrund von Werbungskosten einen Freibetrag eintragen lassen möchten, benötigen daher Aufwendungen von über 1.520 Euro.

Freibetrag auf Lohnsteuerkarte 2009
Diejenigen, die es bislang versäumt haben, einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2009 eintragen zu lassen, können dies noch bis zum 30. November 2009 nachholen, wenn sie sich die Lohnsteuerkarte kurzfristig von Ihrem Arbeitgeber für diesen Zweck aushändigen lassen. Dies macht vor allem Sinn, wenn der Arbeitnehmer ein üppigeres Weihnachtsgeld erwartet, denn mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte besteht die realistische Möglichkeit, dass ein Großteil des ausgezahlten Weihnachtsgeldes steuerfrei bleibt.