Insolvenzgeld: Umlage für Betriebe soll in 2011 sinken

Bislang beträgt die Insolvenzgeldumlage 0,41 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts. Nachdem die Betriebe die Insolvenzgeldumlage seit 2009 monatlich mittels Beitragsnachweis-Datensatz an die Einzugsstelle abführen müssen und zum vergangenen Jahr die Insolvenzgeldumlage sich mehr als vervierfacht hat, wird der Wert 2011 mit Spannung erwartet. Im Herbst 2010 gibt es nun endlich einen ersten Entwurf zum Insolvenzgeld 2011.

Insolvenzgeldumlage 2011
Mit der "Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011" wird den Unternehmen ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. In der Verordnung heißt es nämlich, dass die Insolvenzgeldumlage 2011 nicht anfällt. In dem ersten Entwurf steht demnach für das Kalenderjahr 2011 ein Umlagesatz von 0,00 Prozent.

Die Auswirkung für die Arbeitgeber ist zwar nicht gewaltig, aber immerhin werden durch die Senkung der Insolvenzgeldumlage die Beitragssteigerungen in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung aufgefangen.

In der Krankenversicherung wird durch die neuerliche Gesundheitsreform der Arbeitgeberanteil ab 2011 auf 7,3 Prozent erhöht. In der Arbeitslosenversicherung wird der Arbeitgeberanteil zum Jahreswechsel um 0,1 Prozent erhöht. Mit dem neuen Wert zum Insolvenzgeld könnte es deshalb sogar eine leichte Entlastung bei den Lohnnebenkosten geben.

Ursache für die Absenkung der Insolvenzgeldumlage ist die positive Entwicklung des Jahres 2010. Da weniger Betriebe als erwartet Insolvenzgeld erhalten haben, ist ein Überschuss von ca. 1,1 Mrd. Euro entstanden, welcher in 2011 abgebaut wird und faktisch die Aussetzung der Insolvenzgeldumlage zur Folge hat.

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