In diesen Fällen müssen Sie eine Monatsmeldung erstatten

Die GKV-Monatsmeldungen sollten den Beginn eines regen Meldedialogs im DEÜV-Verfahren zwischen Arbeitgebern und den Datenannahmestellen der Krankenkassen markieren. Nachdem der angestrebte Start des kompletten Verfahrens zum Jahresbeginn 2012 nicht erfolgte, bessert nun der Spitzenverband der Sozialversicherungsträger auch offiziell mit einem Besprechungsergebnis nach.

Das sind GKV-Monatsmeldungen

Seit Jahresbeginn 2012 sollten Sie als Lohnabrechner die GKV-Monatsmeldungen (Abgabegrund 58) an die Datenannahmestellen der Krankenkassen versenden. Als Antwort auf diese Monatsmeldungen sollten Sie in bestimmten Fällen eigentlich eine Rückmeldung der Krankenkassen erhalten. Da dieses aber in vielen Fällen zu einem unnötigen Aufwand führt – und die Datenqualität der Rückmeldungen teilweise sehr schlecht ist, hat nun der Spitzenverband der Sozialversicherungsträger in einem Besprechungsergebnis (Besprechung am 14.3./15.3.2012) beschlossen, dass bei den im Gesetz genannten Meldeanlässen

  • der weiteren in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtigen Einnahme,
  • des nicht oder nicht vollständig durchführbaren Sozialausgleichs und
  • der unständigen Beschäftigung (soweit im laufenden Kalendermonat nur für einen Arbeitgeber tätig),

eine GKV-Monatsmeldung im Jahr 2012 und bis auf weiteres nicht abzugeben ist. Es besteht aber für Sie die Pflicht zur Abgabe der GKV-Monatsmeldung, wenn eine versicherungspflichtige Mehrfachbeschäftigung vorliegt.

Wann Sie eine GKV-Monatsmeldung erstatten müssen

In der Praxis ergeben sich für Sie somit dem Grunde nach folgende Fallkonstellationen, die Sie mit der GKV-Monatsmeldung erstatten müssen:

  • Arbeitnehmer mit mehreren Minijobs, die mit dem Gesamtentgelt die 450-Euro-Grenze überschreiten
  • Arbeitnehmer mit mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen (von jeweils mehr als 450 Euro)
  • Unständig Beschäftigte, auch wenn sie die Beschäftigungen nicht parallel ausüben, sondern hintereinander innerhalb eines Kalendermonats.

Es soll Rückmeldungen der Krankenkassen geben

Anstatt eines großen Meldedialogs zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen ist für das Jahr 2012 nur eine kleine Lösung vorgesehen. Die Krankenkassen melden laut dem Spitzenverband in folgenden Fällen Daten zurück:

  • Mehrfachbeschäftigten innerhalb der Gleitzone
  • Bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen aufgrund einer versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung (im Sinne von § 28h Abs. 2a Nr. 2 und 3 SGB IV). Hier erfolgen die Rückmeldungen der Krankenkassen erst ab 2013.

Sofern Sie bislang keine Rückmeldungen der Krankenkassen auf Ihre Monatsmeldung von den mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern erhalten haben, sollten Sie unbedingt bei der zuständigen Krankenkasse nachfragen, damit Sie den aktuellen Datenstand kennen.