Geringere Rentenversicherungsbeiträge 2013 – wie Sie davon profitieren

Ob es politische Taktik ist oder nicht: Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer soll sich im Jahr 2013 der Rentenversicherungsbeitragssatz senken. Das Bundeskabinett hat sich auf die Absenkung geeinigt und die restlichen parlamentarischen Hürden gelten als reine Formsache.

Das zahlen Sie 2012 zur Rentenversicherung

Im Jahr 2012 beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,6%. Das bedeutet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,8% Rentenversicherungsbeitrag. Die Beiträge werden bis maximal zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von derzeit 5.600 € monatlich in den alten Ländern bzw. 4.800 € monatlich in den neuen Bundesländern erhoben.

Beitragssatzsenkung 2013

Im Jahr 2013 soll der Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte auf dann 19,0% sinken. Das bedeutet eine Entlastung von je 0,3% für Arbeitgeber und -nehmer. Aber nicht alle Arbeitnehmer werden in den Genuss der vollen Beitragssatzsenkung kommen. Denn zum neuen Jahr sollen auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung ansteigen, sodass die Beitragsbemessungsgrundlage in bestimmten Entgeltbereichen ausgeweitet wird.

Beitragsbemessungsgrenzen 2013

So soll die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung in den alten Ländern von momentan 5.600 € auf 5.800 € im Jahr 2013 steigen. In den neuen Ländern soll nur um 100 € von derzeit 4.800 € monatlich auf dann 4.900 € monatlich erhöht werden.

Auch Beitragssatzsenkung für die Knappschaft

In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll der Beitragssatz ebenfalls sinken. Der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung soll von derzeit 26,0% auf 25,2% gesenkt werden.

Beispiel Rentenversicherungsbeitrag 2013:

Für einen Arbeitnehmer mit 3.000 Gehalt im Monat fallen folgende Beiträge im Jahr 2013 an:

Arbeitgeberanteil: 3.000 € x 9,5% = 285,00 €

Arbeitnehmeranteil: 3.000 € x 9,5% = 285,00 €

Gesamtbeitrag:          570,00 €

 

Rentenversicherungsbeitrag 2012:

Arbeitgeberanteil: 3.000 € x 9,8% = 294,00 €

Arbeitnehmeranteil: 3.000 € x 9,8% = 294,00 €

Gesamtbeitrag: 588,00 €