Erstattungsanträge U1 und U2 ab 2011 elektronisch

In vielen Betrieben gehört das Ausfüllen der Erstattungsanträge U1 und U2 zum Alltag des Lohnbüros. Ab 2011 sind die Betriebe verpflichtet, diese U1 und U2-Anträge elektronisch an die Einzugsstellen zu senden. Papieranträge sind dann nicht mehr zulässig.

Elektronische Erstattungsanträge U1 und U2
Der Gesetzgeber hat die elektronische Post für sich entdeckt. Mittlerweile scheint es, als wolle die Legislative alle Anträge nicht mehr als Papierantrag sehen, sondern in elektronischer Form. So erfährt auch das Erstattungsverfahren U1 und U2 für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft der Arbeitnehmer eine Umstellung vom Papierverfahren zum elektronischen Verfahren.

Als Betrieb werden Sie daher ab 2011 verpflichtet die Erstattungsanträge zur U1 und U2-Ausgleichskasse in elektronischer Form zu erstatten. Diesen Versand können Sie entweder aus Ihrem Lohnprogramm, wenn es diese Funktionalität anbietet, heraus vornehmen oder über eine maschinelle Ausfüllhilfe.

Voraussetzungen für elektronischen Versand
Als Betrieb können Sie die Erstattungsanträge U1 und U2 über Ihr Lohnprogramm versenden, wenn Sie über ein gültiges ITSG-Zertifikat verfügen. Dieses nutzen Sie sicherlich bereits für den Versand der Beitragsnachweise und Meldungen sowie für den Versand der ELENA-Meldungen.

Weitere Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Lohnprogramm dieses Verfahren unterstützt. Fragen Sie daher bei Ihrem Softwarehersteller nach, ob ab 2011 die Möglichkeit des Onlineversands für die Erstattungsanträge U1 und U2 möglich ist.

Wenn Ihr Softwarehersteller dieses Verfahren nicht zum neuen Jahr anbietet, können Sie die Ausfüllhilfe sv.net verwenden. Diese wird ab 2011 das Erstattungsverfahren U1 und U2 anbieten. Eine andere Möglichkeit besteht natürlich auch darin in den ersten Monaten des Jahres die Erstattungsanträge U1/U2 in gewohnter Papierform einzureichen. Die Kassen werden sich in der Übergangszeit kulant zeigen und die Papieranträge weiterhin akzeptieren.