Entgelt kürzen bei unbezahltem Urlaub

Gerne möchte ich Ihnen die verschiedenen Berechnungsmethoden zur Ermittlung des Lohns in anteiligen Monaten bzw. Teilmonaten erläutern. Sie werden hier sicher eine Möglichkeit für Ihre Löhne finden, damit Sie bei den Teilmonaten mit unbezahltem Urlaub das Entgelt kürzen und korrekt berechnen.

Entgelt kürzen bei unbezahltem Urlaub: Stundenlöhner 
Bei Zahlung eines Stundenlohns werden zur Ermittlung des Teilmonatsentgelts die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden erfasst und mit dem festgelegten Stundensatz vergütet.

Beispiel Entgeltkürzung bei Stundenlöhnern
Ein Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 12 Euro je Stunde. Im Abrechnungsmonat hätte er insgesamt 176 Stunden gearbeitet. Aufgrund von unbezahltem Urlaub hat er aber nur an 160 Stunden gearbeitet.

Er erhält seinen Stundenlohn nur für die 160 Stunden geleistete Arbeit, also 160 Stunden x 12 Euro = 1.920 Euro.

Arbeitstägliche Methode
Bei dieser Methode wird der feste Monatslohn wird durch die Zahl der Arbeitstage des jeweiligen Kalendermonats geteilt und der so ermittelte Betrag mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage vervielfacht. Die gesetzlichen Feiertage, die auf einen Wochentag fallen, werden hier mit eingerechnet.

Fester Monatslohn und unbezahlter Urlaub
Haben Sie mit dem Arbeitnehmer einen festen Monatslohn vereinbart, so stellt sich die Frage, wie für einen Teil des Monats (z. B. bei unbezahltem Urlaub) das Teilmonatsentgelt zu berechnen ist. In der Praxis haben sich hierfür verschiedene Methoden herausgebildet:

  • kalendertägliche Methode
  • dreißigstel-Methode
  • arbeitstägliche Methode

Bei diesen Berechnungsverfahren variieren die Ergebnisse teilweise erheblich. Daher sollten Sie prüfen, welche Methode Sie verwenden möchten. Aber schauen Sie vorher in die Arbeitsverträge oder sonstige Bestimmungen, z.B. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, ob hier eine Berechnung für Teillohnzahlungszeiträume vorgegeben ist.

Kalendertägliche Methode
Bei dieser Methode ermitteln Sie das Teilmonatsentgelt anhand der tatsächlich gearbeiteten Kalendertage und teilen diese durch die Kalendertage des gesamten Monats. Anschließend multiplizieren Sie dies mit dem Monatslohn.

Beispiel kalendertägliche Methode: 
Ein Arbeitnehmer hat im Mai 2011 vom 11. bis 31.5.2011 unbezahlten Urlaub. Sein Monatsentgelt beträgt 3.000 Euro.

Ermittlung des Teilentgelts nach der kalendertäglichen Methode:

3.000 Euro x 10 : 31 =967,74 Euro

Dreißigstel Methode
Hierbei wird der feste Monatslohn wird stets durch 30 Tage geteilt, und zwar ohne Rücksicht darauf, wie viele Tage der betreffende Monat tatsächlich hat.

Beispiel Dreißigstel-Methode
Ein Arbeitnehmer hat im Mai 2011 vom 11. bis 31.5.2011 unbezahlten Urlaub. Sein Monatsentgelt beträgt 3.000 Euro.

Ermittlung des Teilentgelts nach der Dreißigstel-Methode

3.000 Euro x 10 : 30 = 1.000 Euro

Beispiel arbeitstägliche Methode
Ein Arbeitnehmer hat im Mai 2011 vom 11. bis 31.5.2011 unbezahlten Urlaub. Sein Monatsentgelt beträgt 3.000 Euro. Der Mai 2011 hat 22 Arbeitstage und der Arbeitnehmer hat an 7 Arbeitstagen gearbeitet.

Ermittlung des Teilentgelts nach der arbeitstäglichen Methode

3.000 Euro x 7 : 22 = 954,55 Euro

Wie Sie sehen, ergeben die verschiedenen Berechnungsmethoden recht unterschiedliche Ergebnisse. Die hier dargestellten Methoden sind nicht abschließend, daher prüfen Sie bitte welche Methode in Ihrem Unternehmen verwendet wird.

Im nächsten Teil der Serie zum unbezahlten Urlaub erläutere ich Ihnen die Besonderheiten in der Sozialversicherung, die es bei der Gewährung von unbezahltem Urlaub zu beachten gilt.