ELStAM – was ist das?

Alles was Sie zum ELStAM-Verfahren wissen müssen: Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) ist seit 2013 für alle Arbeitgeber, die ihre Lohnabrechnungen selbst durchführen, verpflichtend.

Es handelt sich dabei um ein zentrales System der Finanzverwaltung, das die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) der Arbeitnehmer verwaltet und den Arbeitgebern zur Verfügung stellt. In diesem Artikel erfahren Sie, was das ELStAM-Verfahren ist, welche Daten es umfasst und wie es funktioniert.

Was sind ELStAM?

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) umfassen alle steuerlich relevanten Daten eines Arbeitnehmers, die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigt werden. Hierzu zählen unter anderem die Steuerklasse, der Freibetrag, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Religionszugehörigkeit.

Wie funktioniert das ELStAM-Verfahren?

Die ELStAM werden zentral von der Finanzverwaltung verwaltet und den Arbeitgebern über ein sicheres Online-Portal zur Verfügung gestellt. Die Arbeitgeber haben damit jederzeit Zugriff auf die aktuellen Daten ihrer Mitarbeiter und können die Lohnsteuerabzüge entsprechend berechnen.

Wie erfolgt die Übermittlung der Daten?

Die ELStAM werden über eine gesicherte Schnittstelle zwischen dem zentralen System der Finanzverwaltung und den Lohnabrechnungsprogrammen der Arbeitgeber übermittelt. Hierbei wird die Übertragung der Daten verschlüsselt und signiert, um einen Missbrauch zu verhindern.

Wie erfolgt die Aktualisierung der Daten?

Die Aktualisierung der ELStAM erfolgt automatisch durch die Finanzverwaltung, sobald sich steuerlich relevante Änderungen ergeben. Hierzu zählen beispielsweise eine Heirat, eine Geburt oder ein Umzug. Die Arbeitgeber müssen somit nicht mehr selbstständig die Daten ihrer Mitarbeiter pflegen, sondern können sich vollständig auf das zentrale System verlassen.

Wie können Arbeitnehmer die ELStAM einsehen?

Die Arbeitnehmer können die ELStAM über das ElsterOnline-Portal des Finanzamts einsehen. Hierbei können sie jederzeit prüfen, ob ihre Daten korrekt hinterlegt sind und gegebenenfalls Änderungen beantragen.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Die Arbeitgeber müssen die ELStAM ihrer Mitarbeiter vor jeder Lohnabrechnung elektronisch abrufen und die Lohnsteuer entsprechend berechnen. Hierbei sollten sie darauf achten, dass sie regelmäßig auf Änderungen der ELStAM ihrer Mitarbeiter überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Fazit

Das ELStAM-Verfahren bietet den Arbeitgebern und Arbeitnehmern viele Vorteile. Durch die zentrale Verwaltung der Daten und die automatische Aktualisierung entfällt der administrative Aufwand für die Pflege der Daten. Allerdings müssen Arbeitgeber darauf achten, dass sie die ELStAM ihrer Mitarbeiter vor jeder Lohnabrechnung elektronisch abrufen und die Lohnsteuer entsprechend berechnen.

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