ELENA-Verfahren: Update der Lohnsoftware erforderlich

Die Zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung, die für die Durchführung des ELENA-Verfahrens verantwortlich ist, verwendet vom 19.10.2010 an eine neue Kernprüfung für das ELENA-Verfahren. Dies bedeutet für alle abrechnenden Betriebe eine Aktualisierung der Lohnsoftware.

ELENA in der Kritik
Das ELENA-Verfahren steht seit Beginn des Jahres in der Kritik, insbesondere haben Datenschützer immense Bedenken gegen die Sammelwut der Behörden und daher Verfassungsbeschwerde eingereicht. Nichtsdestotrotz sind die Betriebe verpflichtet, die ELENA-Meldungen zu erstatten. Dies gilt solange, bis das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet bzw. der Gesetzgeber das Verfahren verwirft.

Neben aller Kritik hat das ELENA-Verfahren aber auch gute Seiten. So wird mit dem Verfahren künftig eine schnellere Bearbeitung von Leistungsanträgen zum Bezug des Arbeitslosengeldes oder des Elterngeldes angestrebt. Für Betriebe, die häufig Verdienstbescheinigungen für Ihre Arbeitnehmer für Wohngeld und Elterngeldanträge ausfüllen müssen, soll ab 2012 der Verwaltungsaufwand zum Ausfüllen dieser Anträge entfallen. In den folgenden Jahren sollen dann weitere Anträge in das ELENA-Verfahren integriert werden, sodass im Lohnbüro weniger Papieranträge auszustellen sind.

Nachteile für Kleinbetriebe
Das ELENA-Verfahren birgt aber gerade für kleine und mittlere Betriebe auch Nachteile. Denn in aller Regel fallen hier die beschriebenen Anträge selten bis nahezu nie an, sodass diese Betriebe zu den ELENA-Meldungen verpflichtet sind, aber keinen Verwaltungsaufwand einsparen. Für diese Betriebe ist es daher sinnvoll, sich nach einer Softwarelösung umzusehen, die das ELENA-Verfahren und die dazugehörigen Meldungen weitgehend automatisch vornimmt.

Lohnsoftware löst die Probleme
Wenn Sie sich nach einer Softwarelösung umsehen, achten Sie darauf, dass das ELENA-Verfahren integriert ist sowie die monatlichen ELENA-Meldungen automatisch mit den Monatsabrechnungen erstellt werden. Ein händisches Ausfüllen der Meldungen sollte unbedingt unterbunden werden. Fragen Sie also beim Softwarehersteller nach, ob die MVDS-Meldungen zusammen mit der Monatsabrechnung erstellt werden.

Achten Sie ferner bei der Auswahl Ihrer Lohnsoftware auf regelmäßige Updates   – am Besten eine Online-Aktualisierung. Updates passen Ihre Software nämlich immer auf den aktuellen Rechtsstand an und sorgen dafür, dass sie technisch up-to-date sind. Denn dies ist bei der Verwendung von Software ein entscheidendes Kriterium.