ELENA-Verfahren: Grunddaten

Jeden Monat muss für jeden Beschäftigten ein ELENA-Datensatz an die Zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung gesendet werden. Im Folgenden Beitrag zum ELENA-Verfahren stellen wir Ihnen den Datenbaustein der Grunddaten (DBEN) vor.

ELENA-Verfahren: Datenbaustein Grunddaten
Die nachfolgend aufgeführten Daten sind monatlich für jeden Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle im Datenbaustein DBEN zu melden:

  • Beginn Arbeits-/Dienstverhältnis
    – Steuerliche Eckdaten wie
    – Steuerklasse 
    – Faktor
    – Kinderfreibetrag
  • Beschäftigungsdaten
    – Tätigkeitsschlüssel
    – Kennzeichen Rechtskreis
    – Sozialversicherungsdaten
    – Beitragsgruppe
  • wöchentliche Arbeitszeit
  • Steuerbrutto (laufende und sonstige Bezüge)
  • SV-Brutto (laufende und einmalige Bezüge)
  • Gesamtbrutto
  • Gesetzliche Abzüge / SV-Abzüge (getrennt nach laufenden Abzügen und einmaligen Abzügen für jeden Sozialversicherungszweig einzeln)
  • Gesetzliche Abzüge / Steuern
  • Lohnsteuer auf laufende und sonstige Bezüge
  • Solidaritätszuschlag auf laufende und sonstige Bezüge
  • Kirchensteuer auf laufende und sonstige Bezüge

Diese Daten werden monatlich für jeden Arbeitnehmer gespeichert. Sollten sich Änderungen für bereits versendete ELENA-Daten ergeben, so ist eine Stornierungsmeldung zu erstellen und versenden sowie eine neue ELENA-Meldung an die ZSS zu erstatten.

Neben den oben angeführten ELENA-Grunddaten sind im Rahmen des ELENA-Verfahrens noch folgende Daten monatlich zu melden.

  • Datenbaustein: DBNA – Name: Hier sind die Namensangaben zum Beschäftigten zu machen:
  • Datenbaustein: DBGB – Geburtsangaben: Die Geburtsangaben zum Beschäftigten sind ebenfalls zu erstatten.
  • Datenbaustein: DBAN – Anschrift: Die aktuelle Anschrift des Arbeitnehmers ist ebenfalls bei ELENA zu melden.
  • Datenbaustein: DBAG – Arbeitgeberangaben: Die aktuellen Arbeitgeberdaten sind auch Teil des ELENA-Verfahrens.