Diese Personen sind im ELENA-Verfahren zu melden

Das ELENA-Verfahren ist mittlerweile bei vielen Betrieben ein Teil der monatlichen Entgeltabrechnung. Allerdings kann man derzeit sicher noch nicht davon sprechen, dass es allen Lohnabrechnern in Fleisch und Blut übergegangen ist. Vielmehr stellen sich bei vielen Betrieben immer häufiger Fragen, wer überhaupt im ELENA-Verfahren zu melden ist und wer nicht.

Personenkreise im ELENA-Verfahren
Im Gesetz zum ELENA-Verfahren heißt es: Der Arbeitgeber hat der Zentralen Speicherstelle für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten monatlich gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung eine Meldung zu erstatten. Dies umfasst grundsätzlich alle Beschäftigten.

Da das ELENA-Verfahren zu einem großen Teil an das DEÜV-Meldeverfahren aus der Sozialversicherung angelehnt ist, kann man sich daran orientieren. Es sind nämlich alle Arbeitnehmer zu melden, die einen Personengruppenschlüssel haben. Extra für das ELENA-Verfahren wurden daher zum Jahresbeginn 2010 diese Personengruppenschlüssel noch um die Schlüsselzahl "000" (Beamte, Richter und Soldaten) ergänzt.

Übersicht Personengruppenschlüssel ELENA-Verfahren
Somit sind im ELENA-Verfahren alle Personen mit den Personengruppenschlüssel "000" bis "190" zu melden.

Personengruppe

Personengruppen-
schlüssel

Beamte, Richter und Soldaten

000

Auszubildende

102

Beschäftigte in Altersteilzeit

103

Hausgewerbetreibende

104

Praktikanten

105

Werkstudenten

106

Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen  Einrichtungen

107

Bezieher von Vorruhestandsgeld

108

Geringfügig entlohnte Beschäftigte

109

Kurzfristig Beschäftigte

110

Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen

111

Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft

112

Nebenerwerbslandwirte

113

Nebenerwerbslandwirte – saisonal beschäftigt

114

Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG

116

Unständig Beschäftigte

118

Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters

119

Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind

127

Seeleute

140

Auszubildende in der Seefahrt

141

Seeleute in Altersteilzeit

142

Seelotsen

143

In der Seefahrt beschäftigte versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters

149

Beschäftigte, die ausschließlich Beschäftigte im Sinne der Unfallversicherung sind

190

Weitere Informationen zum ELENA-Verfahren finden Sie in der Serie zum ELENA-Verfahren.