Daten zur Unfallversicherung: Prüfen Sie die Mitgliedsnummer

Das elektronische Meldeverfahren lebt davon, dass die Datensätze in den Meldedateien korrekt gefüllt werden. In den letzten Jahren gab es hier aber immer wieder Probleme bei den Daten zur Unfallversicherung. Nun droht neuer Ärger mit der Mitgliedsnummer, wenn Sie sich nicht rechtzeitig vorbereiten.

In den Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung müssen Sie in einem eigenen Datenbaustein die Daten zur Unfallversicherung melden. Diese Daten sollten ursprünglich dazu dienen, dass der Lohnnachweis in Papierform abgelöst wird. Doch diese Umstellung in der Unfallversicherung auf ein elektronisches Verfahren wird seit Jahren verschoben und ist auch in nächster Zeit nicht in Sicht.

Die offizielle Begründung der Unfallversicherung lautet, dass die Datenqualität zu schlecht sei. Das erklärt auch die fortwährenden Nachbesserungen in dem Unfallversicherungs-Datenbaustein. Hier ist nahezu im halbjährlichen Turnus eine Erweiterung oder Änderung der Dateninhalte vonstattengegangen. Kritiker sprechen mittlerweile offen von schweren konzeptionellen Fehlern.

Neue Kernprüfung – neuer Ärger?

Zum Dezember 2012 droht nun neuer Ärger. Es soll zu diesem Zeitpunkt
eine Prüfung der Mitgliedsnummer eingeführt werden. Hier geht es darum,
dass in einigen Datensätzen die Mitgliedsnummern der Betriebe falsch
angegeben worden sind. Zwar besteht hierzu bislang eine Prüfung, doch
scheint diese nicht ausreichend zu sein.

Nun soll ein tatsächlicher Abgleich stattfinden. Geplant ist hier eine Prüfung der von Ihnen gelieferten Meldedatensätze auf die tatsächliche Mitgliedsnummer des Unfallversicherungsträgers. Ist die enthaltene Mitgliedsnummer nicht korrekt, so wird die gesamte Datei abgewiesen.

So schützen Sie sich

Damit Sie einer unnötigen Dateiabweisung rechtzeitig begegnen können, sollten Sie umgehend prüfen, ob Sie mit der richtigen Mitgliedsnummer Ihre Daten versenden. Prüfen Sie deshalb in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm die verwendete Mitgliedsnummer auf Aktualität. Ergänzend dazu sollten Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger anfragen, welche Ihre aktuelle Mitgliedsnummer für die DEÜV-Meldungen ist.

Leider haben die Unfallversicherungsträger es bislang versäumt, einheitlich über die Mitgliedsnummern zu informieren. So verwenden einige nicht den Begriff Mitgliedsnummer, sondern Bezeichnungen wie Aktenzeichen oder einfach nur Ihr/Unser Zeichen.

Mitgliedsnummer prüfen lassen

Eine andere Alternative kann auch sein, dass Sie die Unfallversicherungsträger schriftlich auffordern zu prüfen, ob Sie die letzten DEÜV-Meldedaten mit der aktuellen Mitgliedsnummer geliefert haben.

Welche Variante Sie wählen, ist letztendlich egal, Sie sollten dies nur rechtzeitig vor dem Jahreswechsel erledigen. Denn in den Entgeltabrechnungsprogrammen werden die Jahresmeldungen regelmäßig mit der Januarabrechnung erzeugt. Ist hier die Mitgliedsnummer falsch, werden die Daten abgewiesen.