Das ist neu 2015: Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen

Die Politik hat den Beitragssatz der Krankenkassen zwar um 0,9 Prozent ab 01.01.2015 gesenkt. Doch drohen den Arbeitnehmer nun von allen Kassen Zusatzbeiträge. Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes geht davon aus, dass alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben werden. Es stellt sich die Frage, ob die Krankenkassen bereits diesen Jahreswechsel ausnutzen, um die Zusatzbeiträge durchzusetzen.

Ab 2015 senkt der Gesetzgeber die Krankenversicherungsbeiträge auf 14,6 Prozent für den allgemeinen Beitragssatz. Der bislang erhobene Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den die Arbeitnehmer allein getragen haben, entfällt ab 2015.

Allerdings können die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Der Spitzenverband der Krankenkassen hat nun bereits die Richtung für 2015 vorgegeben. Er rechnet nämlich mit Zusatzbeiträgen für alle Krankenkassen.

Übrigens: Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, brauchen den Zusatzbeitrag nicht zahlen.

Betriebe sollten sich rechtzeitig informieren und nach Zusatzbeiträgen fragen

Die Krankenkassen müssen vor der Erhebung eines Zusatzbeitrags ihre Mitglieder informieren. Das erfolgt mittels eines Anschreibens der Krankenkassen an die Versicherten. Im Lohnbüro müssen Sie aber auch von den Zusatzbeiträgen erfahren. Denn der Gesetzgeber verlangt von den Betrieben die kassenindividuellen Zusatzbeiträge einzuziehen.

Die Krankenkassen müssen nun also nicht mehr – wie bisher – die Zusatzbeiträge selbst von den einzelnen Mitgliedern eintreiben. Die Zusatzbeiträge muss ab 2015 der Arbeitgeber direkt bei der Lohnabrechnung einziehen. Für Sie im Lohnbüro bedeutet das, schon im Januar mit den neuen Zusatzbeiträgen zu rechnen. Deshalb müssen Sie sich im Betrieb rechtzeitig um die einzelnen Beitragssätze der Krankenkassen ab 2015 kümmern.

Schreiben Sie die Krankenkassen am besten bereits Anfang Dezember an, ob die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt und wie hoch dieser sein wird. Es ist nämlich zu erwarten, dass eine Vielzahl der Kassen ab Januar 2015 Zusatzbeiträge erheben wird. Diese müssen Sie dann ab der Januarabrechnung berücksichtigen.

Sonderkündigungsrecht kann genutzt werden

Wenn Sie Arbeitnehmer haben, die die Zusatzbeiträge der Krankenkassen nicht zahlen wollen, bleibt den Mitarbeitern nur die Möglichkeit der Kündigung. Die Krankenkasse kann im Falle der Erhebung und Erhöhung des Zusatzbeitrags per Sonderkündigungsrecht vom Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn die Kündigung im Monat der Beitragserhöhung bei der Kasse eingeht.