Beachten Sie diese neue Gleitzonenberechnung in 2013

Der Gleitzonenbereich ist neu geregelt. So gelten die besonderen Regelungen nunmehr im Bereich von 450,01 Euro bis 850,00 Euro regelmäßigem Arbeitsentgelt. Aber auch eine neue Gleitzonenformel kommt nun zum Zuge. Denn die neuen Grenzen müssen dabei berücksichtigt werden und sorgen für einen ausführlicheren Rechenweg.

Neue Gleitzonenformel 2013

Für alle neuen Beschäftigungsverhältnisse, die ab 1.1.2013 beginnen, gilt die neue Gleitzonenformel. In dieser sind die neuen Entgeltgrenzen berücksichtigt sowie die aktuellen Rechenwerte des Jahres 2013. Die neue Gleitzonenformel in vereinfachter Form lautet: 1,2694375 x AE – 229,021875.

Neuregelungen ab 2013

Die neue Gleitzonenformel gilt für alle Neu-Beschäftigungen ab 1.1.2013 sowie für Bestandsfälle im Entgeltbereich zwischen 450,01 bis 800,00 Euro. Aber auch die bisherige Berechnungsformel gilt weiter.

Die alte Gleitzonenformel: 1,2395 x AE – 191,60 (für 2013) gilt nur noch für Übergangsfälle (Bestandsschutz) im Entgeltbereich zwischen 400,01 Euro und 450 Euro.

So berechnen Sie die Beiträge bei einem Gleitzonenarbeitnehmer 2013

Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem gleichen Schema wie bislang. Lediglich die beitragspflichtige Einnahme wird nach der neuen Formel berechnet, sodass diese sich bei bestehenden Arbeitsverhältnissen, die mit unverändertem Entgelt auch in 2013 weiter bei Ihnen aktiv sind, verändern.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer in der Gleitzone erhält monatlich 600 Euro (Steuerklasse I, kein PV-Zuschlag).

Beitragsberechnung

Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme:

1,2694375 x 600 Euro – 229,021875 = 532,64 Euro

Daraus resultieren folgende Beiträge:

Arbeitnehmerbeitragsanteile:

Krankenversicherung: 38,76 Euro

Pflegeversicherung: 4,77 Euro

Rentenversicherung: 43,96 Euro

Arbeitslosenversicherung: 6,98 Euro

Nettoentgelt für den Arbeitnehmer: 505,53 Euro

Arbeitgeberbeitragsanteile:

Krankenversicherung: 43,80 Euro

Pflegeversicherung: 6,15 Euro

Rentenversicherung: 56,70 Euro

Arbeitslosenversicherung: 9,00 Euro

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