Hintergrund: Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bestimmt, dass allgemeinverbindliche Tarifverträge in der Baubranche auch für Mitarbeiter ausländischer Unternehmen gelten, die vorübergehend in Deutschland arbeiten. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen zu Billigstpreisen arbeiten können, indem sie die deutschen Lohn- und Sozialstandards unterlaufen.
Eine neue EU-Richtlinie soll künftig solche Schutzmaßnahmen verbieten. Danach sollen nur noch die Standards im Herkunftsland des Arbeitnehmers maßgebend sein. Allerdings wird die Richtlinie nach heftigen Protesten zurzeit überarbeitet. Wahrscheinlich werden einige Branchen von dem so genannten "Herkunftslandprinzip" ausgenommen.
Beachten Sie: Für ausländische Selbstständige, die nur vorübergehend in Deutschland sind, also z.B. keine festen Betriebsräume haben, gibt es jedoch schon jetzt keine Beschränkungen. Sie dürfen ohne örtliche Zulassung (z.B. Meistertitel) hier arbeiten.