So ermitteln Sie die eTIN für einen Mitarbeiter

Damit das Finanzamt eine Lohnsteuerbescheinigung unzweifelhaft dem richtigen Arbeitnehmer zuordnet, wurde ein neues Ordnungsmerkmal eingeführt: Die eTIN - "electronic Taxpaper Identification Number". Zwar soll die eTIN in einiger Zeit durch eine lebenslange Steuernummer für jeden Bürger abgelöst werden, doch noch müssen Sie die eTIN verwenden.

eTIN für jeden Arbeitnehmer bilden
Sie als Arbeitgeber sind in der Pflicht, für jeden Ihrer Arbeitnehmer nach amtlich festgelegten Regeln die 14-stellige eTIN zu bilden und in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen.

Die eTIN ermitteln geht so:
1.-4. Stelle: Familienname

Nehmen Sie die ersten 4 Konsonanten des Familiennamens („Müller“ wird zu MLLR). Sonderregeln:

  • Aus „Sch“ wird „Y“ („Schuster“ wird zu YSTR).
  • Aus „ß“ wird „SS“ („Nießbaum“ wird zu NSSB).
  • Hat der Name nicht genug Konsonanten, setzen Sie von rückwärts Vokale an („Auler“ wird zu LREU).
  • Hat ein Name weniger als 4 Buchstaben, füllen Sie fehlende Stellen mit „X“ auf („Beo“ wird zu BOEX).

5.-8. Stelle: Vorname
Nehmen Sie die ersten 4 Konsonanten des Vornamens („Karl-Heinz“ wird zu KRLH). Es bestehen die selben Sonderregeln wie beim Geburtsnamen.

9. und 10. Stelle: Geburtsjahr
Verwenden Sie nur die beiden letzten Ziffern (aus 1969 wird 69).

11. Stelle: Geburtsmonat
Setzen Sie einen Buchstaben ein: A für Januar, B für Februar und so fort bis L für Dezember.

12. und 13.  Stelle: Geburtstag
Geben Sie den Tag zweistellig an (aus dem 3. eines Monats wird 03, aus dem 15. wird 15).

14. Stelle: Prüfbuchstabe
Diese Stelle setzt das von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Berechnungsprogramm ein.

Beispiel für eine eTIN

aus „Thomas Schmidt,
geboren am 17.11.1959“ wird:
„YMDT THMS 59 K 17 F“

Loggen Sie sich in das ElsterOnline-Portal ein, und rufen Sie das Formular „Lohnsteuerbescheinigung“ auf. In dieses Formular geben Sie die eTIN und alle weiteren Angaben ein. Wenn Sie unsicher sind, finden Sie ebenfalls online eine Ausfüllhilfe.