BG Holz und Metall – die größte Berufsgenossenschaft

Am 1.1.2011 haben sich mehrere Berufsgenossenschaften zur größten Berufsgenossenschaft Deutschlands zusammen geschlossen. Die neue Berufsgenossenschaft wird über 4 Millionen Versicherte haben und den Namen Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG Holz und Metall) tragen.

Fusion zur Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG Holz und Metall)
Die zuständigen Gremien der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd und der Holz-Berufsgenossenschaft haben die Fusion dieser Träger zur neuen Berufsgenossenschaft Holz und Metall ab 1. Januar 2011 beschlossen. Durch die Fusion ist der größte Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland entstanden. Die neue Berufsgenossenschaft (BG) wird ca. 200.000 Betrieben mit insgesamt ca. 4,3 Mio. Beschäftigte betreuen.

Fusion wegen politischen Zwangs?
In der offiziellen Lesart heißt es, dass die Fusion den Betrieben und Versicherten neben Synergieeffekten hinaus weitere zahlreiche Vorteile bietet. So sollen die bewährten Beratungsdienste erhalten bleiben und als weiteren Vorteil sehen die Befürworter der Fusion, das umfangreiche Beratungsangebot und relativ umfangreiche Geschäftsstellennetz. Kritiker hingegen bemängeln, dass die Fusion nur auf politischen Druck eingegangen wurde und es dabei versäumt wurde wirkliche Einsparungen zu erzielen. Gespannt darf man auch auf die neuen Beitragsbescheide sein, denn hier wird sich für die Betriebe zeigen, ob wirkliche monetäre Einsparungen für die Betriebe spürbar sind oder ob sie die gefühlten Synergien teuer bezahlen müssen.

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung
Für die Lohnabrechnung bedeutet dies, dass nun die Daten zur Unfallversicherung an die fusionierte Berufsgenossenschaft senden müssen. Hier müssen Sie aber beachten, dass die "vermeintlich neue Berufsgenossenschaft" weiterhin mit den Betriebsnummern der bisherigen Berufsgenossenschaften arbeitet. Dies bedeutet für Sie, dass Sie in den meisten Lohnprogrammen keine Änderung erfassen müssen, denn die bisher verwendeten Betriebsnummern für die Berufsgenossenschaften gelten weiter.

Es gelten weiterhin folgende Betriebsnummern für die DEÜV-Meldungen bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall:

  • 52742028 ehemals BG Metall (Mainz)
  • 87741942 ehemals Holz BG (München)
  • 34364283 ehemals Hütten- und Walzwerks BG (Düsseldorf)
  • 34217193 ehemals Maschinenbau- und Metall BG (Düsseldorf)

Bei Fragen an die Berufsgenossenschaft Holz und Metallkönnen Sie sich an folgende Telefonnummer wenden Tel. 06131 802 0 oder das Kontaktformular auf der Homepage der BG Hoolz und Metall verwenden.