Zwischenzeugnis – Sie haben ein Recht darauf!

Wollen Sie den Job wechseln, dann benötigen Sie für eine aussagekräftige Bewerbung auch eine Beurteilung Ihres aktuellen Arbeitgebers. Der Antrag auf diese Beurteilung sollte jedoch behutsam vorbereitet werden.

Wenn Sie für Ihre aktuelle Position im Beruf ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen wollen, dann tun Sie das, weil Sie sich verändern wollen. Sie sind auf der Suche nach neuen Herausforderungen, nach neuen Aufgaben, kurz: Sie suchen einen neuen Job. Und wenn Sie nun ein Zwischenzeugnis beantragen wollen, dann weiß auch Ihr aktueller Chef sehr genau, woher der Wind gerade weht.

Denken Sie jedoch besser an sich selbst, schließlich geht es um Ihr berufliches Vorankommen. Und wenn Sie sich auf eine neue Arbeitsstelle bewerben wollen, dann ist ein Zwischenzeugnis vom aktuellen Arbeitgeber eine gute Referenz. Insbesondere ist das natürlich der Fall, wenn das Zeugnis besonders gut ausgefallen ist.

Es gibt auch andere Ausnahmen

Ganz so einfach, wie die erste Befürchtung meist klingt, ist es mit den Gründen für ein Zwischenzeugnis nicht. Es ist nicht immer der Jobwechsel, der ansteht, es können auch andere Gründe durchaus ein solches Zeugnis nötig machen. Sie müssen nicht einmal Ihr aktuelles Unternehmen verlassen, eine Beförderung reicht schon aus, um aus gutem Grund einen aktuellen und schriftlich fixierten "Lagebericht" Ihrer Schaffenskraft anzufordern. So etwas kann man ganz ähnlich wie ein Schulzeugnis sehen, dass am Ende einer Klasse, vor der Versetzung in die nächste Stufe vergeben wird.

Versetzung ist schon das nächste Stichwort: Sie könnten auch einfach innerhalb eines Unternehmens versetzt werden, etwa in eine andere Abteilung oder in eine andere Niederlassung. Auch dann ist ein Zwischenzeugnis durchaus gefragt, damit Sie in Ihrem neuen Wirkungskreis ganz eindeutig etwas vorweisen können. Bilden Sie sich nebenberuflich weiter, dann werden Sie ebenfalls nach einem Zeugnis fragen. Wobei Ihr langfristiges Ziel natürlich klar ist: Sie wollen mit den neuen Kenntnissen Ihre berufliche Situation verbessern, also nach Abschluss der Weiterbildung das Unternehmen wechseln oder aber im bisherigen Unternehmen aufsteigen.

Es ist daher taktisch nicht ganz unklug, schon zu Beginn der Weiterbildung das Zeugnis zu beantragen. Auf diese Weise kann sich Ihr Chef oder Vorgesetzter schon aktiv überlegen, ob und wie Sie in höhere Positionen im Unternehmen eingesetzt werden können, um Sie von einer Kündigung abzuhalten. Ganz familiäre Gründe sind zusätzlich eine klare Rechtfertigung für den
Antrag auf ein Zwischenzeugnis. Wenn etwa die Elternzeit ansteht, dann
folgt ganz klar ein harter Schnitt in der beruflichen Karriere, der mit
einem "aktuellen Stand der Dinge" durchaus belegt werden sollte.

Das Zeugnis richtig anfordern

Das Zwischenzeugnis ist eine formelle Sache, daher ist auch der formelle Antrag hier das richtige Mittel der Wahl. Das heißt also, dass Sie Ihr Zeugnis nicht einfach nur mündlich nachfragen sollten, es sollte schon ein kurzer schriftlicher Antrag gestellt werden. Das gilt für große Unternehmen gleichermaßen wie für das Kleinunternehmen. In Ihrem Schreiben genügt es völlig, ganz formell um die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses zu bitten.

Sie können als Begründung etwa angeben, dass Sie sich über Ihren aktuellen Leistungsstand informieren möchten. Allerdings steht Ihnen die Begründung immer frei, denn sie ist keine Pflicht. Da Ihr Chef natürlich nun davon ausgehen muss, dass Sie berufliche Veränderungen planen, wird er Sie möglicherweise konkret darauf ansprechen. Sie sollten sich daher schon im Vorfeld auf derartige Situationen einstellen.

Taktisch sinnvoll können Sie selbst auch vorgehen, wenn Sie zwar kündigen wollen, dies aber nicht zu verstehen geben möchten. Fällt Ihr Zwischenzeugnis gut aus (und das können Sie meist im Vorfeld schon recht gut erahnen), dann haben Sie einen Trumpf im Ärmel.

Sollte es bei Ihrem neuen Arbeitgeber doch nicht funktionieren, dann werden Sie von Ihrem alten Arbeitgeber ein abschließendes Arbeitszeugnis verlangen. Dies muss nun dem Zwischenzeugnis inhaltlich weitestgehend entsprechen. Sie laufen daher nicht Gefahr, etwa als kleine Rache vom Chef ein schlechtes Arbeitszeugnis zu bekommen und damit auch schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt in Kauf nehmen zu müssen.

Verdacht der Kündigung

Wann immer Sie nach einem Zwischenzeugnis fragen, so erregen Sie den Verdacht der Kündigung. Tatsächlich ist ein anstehender Jobwechsel auch in den meisten Fällen der Grund für den Antrag auf ein Zeugnis. Ihr Vorgesetzter wird daher auch Ihnen diese Absicht unterstellen, ganz gleich, ob Sie wirklich kündigen, oder nur unternehmensintern vorankommen wollen.

Nun können Sie, sofern Sie im Unternehmen bleiben wollen – natürlich Ihre Loyalität beteuern und versuchen, Ihrem Chef klar zu verstehen zu geben, dass Sie bleiben wollen. Übertreiben Sie es aber bitte nicht, denn sonst machen Sie sich erst recht verdächtig.

Versuchen Sie stattdessen, Ihren Vorgesetzten mit Argumenten zu überzeugen. Führen Sie ihm klar vor Augen, welche Optionen es im Unternehmen geben könnte, wenn Sie etwa eine Weiterbildung durchgeführt haben und mit neuem Wissensstand höhere Aufgaben bewältigen können. Sofern Sie Ihre aktuelle Position schon eine Weile bekleiden, dürften diese Argumente handfest sein. Sie haben einfach gewisse Vorteile, die andere nicht haben. Sie kennen den Betrieb in vielen relevanten Details.

Sie sind mit zahlreichen unternehmensspezifischen Abläufen vertraut und brauchen diesbezüglich keinerlei Einarbeitungszeit. Sie kennen Ihre Kollegen und Vorgesetzten, Sie sind in der erfolgreichen Zusammenarbeit bereits erprobt. Möglicherweise stehen Sie im engen Kontakt mit den Kunden des Unternehmens – ein steter Ansprechpartner wird von Kundenseite gern gesehen und diesem Anspruch könnten Sie ebenfalls gerecht werden.

Wenn Argumente nicht funktionieren

Sie können mit den besten Argumenten kommen, Ihr Vorgesetzter kann immer einen gewissen Restverdacht hegen und insgeheim doch davon ausgehen, dass Sie das Unternehmen verlassen wollen. Dagegen lässt sich dann wirklich nichts mehr machen und dieses Risiko müssen Sie immer einkalkulieren.

Ein Zwischenzeugnis beantragen können Sie grundsätzlich immer, üblicherweise geschieht dies aber erst nach einer Betriebszugehörigkeit von drei Jahren. Sollten Sie dann ein Zeugnis wünschen und stoßen Sie auf begründeten oder unbegründeten Verdacht, so ist Ihr Vorgesetzter dennoch immer in der Pflicht, das Zeugnis auszustellen. In diesem Fall hilft generell nur freundliches, aber bestimmtes und zielgerichtetes Handeln beim Antrag auf das Zeugnis.