Wie schreibt man leistungsgerechte Arbeitszeugnisse?

Für einen Zeugnisaussteller stellt sich die Frage: Wie schreibe ich mit geringstem Aufwand ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das die rechtlichen Vorgaben erfüllt, der Leistung des Mitarbeiters gerecht wird und dem Zeugnisleser in einer verständlichen Sprache Informationen über Qualifikation, Arbeitsleistung und Arbeitsverhalten liefert?

Arbeitszeugnisse haben bei uns eine lange Tradition

1846 wurde in Preußen das Gesindebuch eingeführt. Im Gesindebuch eines Hausmädchens – es war die Zeit vor dem 1. Weltkrieg – ist zu lesen: „Durch ihre Leistungen hat sie meine vollste Zufriedenheit erworben.“

Im Museum der Arbeit in Hamburg sind Zeugnisse von Fabrikherrn aus dem 19. Jahrhundert archiviert. Im Zeugnis eines Arbeiters in einer Maschinenfabrik heißt es u.a.: „…hat sich während dieser Zeit als gewandter, fleißiger und anständiger Arbeiter erwiesen, was ich demselben hierdurch gerne bescheinige. Er hat bis heute zu meiner vollkommenen Zufriedenheit gearbeitet.“ Das Zeugnis wurde 1872 ausgestellt.

Ähnliche Formulierungen sind heute noch üblich. Man nennt sie jetzt Zufriedenheitsfloskeln oder auch Zeugniscode. Die Leistung wird nach Schulnoten beurteilt, was nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig ist. Die Frage ist aber: Sind Noten wirklich geeignet, eine Arbeitsleistung differenziert darzustellen, und sind solche Zeugnisse ein Hilfsmittel für die Personalauswahl?

Die geschuldete Leistung

Ein Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber vertraglich eine Leistung „mittlerer Art und Güte“ (§ 243(1) BGB), also eine durchschnittliche, befriedigende Leistung. Will ein Arbeitnehmer eine bessere Bewertung (gut oder sehr gut), muss er vor dem Arbeitsgericht Tatsachen vortragen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergibt. Umgekehrt ist ein Arbeitgeber beweispflichtig, wenn seine Leistungsbeurteilung schlechter als befriedigend ausfällt.

Ein neuer Ansatz: Stärken und Arbeitsergebnisse beschreiben

Arbeitszeugnisse sind das Ergebnis eines Soll-Ist-Vergleichs. Die Anforderungen (SOLL) werden den tatsächlichen Fähigkeiten und Leistungen gegenübergestellt (IST). Erforderlich ist es dann, die wichtigsten Anforderungskriterien in das Zeugnis aufzunehmen, was gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber zulässig ist.

Unterschiedliche Jobs erfordern unterschiedliche Fähigkeiten. Von einem Buchhalter verlangt man kein Verkaufstalent wie von einem Außendienstmitarbeiter und bei einer Blumenverkäuferin muss das Zahlenverständnis nicht so ausgeprägt sein wie bei einem Controller.

Ein Zeugnisaussteller sollte sich auf folgende Fragen konzentrieren:

  • Welche Stärken/Fähigkeiten konnte die Mitarbeiterin nutzbringend einsetzen?
  • Welche Ergebnisse/Erfolge hat sie mit ihrer Arbeit erzielt?
  • Was war ihr Beitrag zum Ganzen?

Beispiele:

  • Sie hat dafür gesorgt, dass unsere Qualitätsstandards aktualisiert und eingehalten werden.
  • Frau Sperling hat Tagungen und Workshops organisiert und dafür sichergestellt, dass nichts fehlte, alles glatt lief und die Teilnehmer sich wohlfühlten.
  • Als Projektleiterin zeigt Frau Schulze Führungsqualitäten. Es gelingt ihr, die Projektmitglieder auf die Ziele einzuschwören, Diskussionen anzuregen und alle zur aktiven Mitarbeit zu bewegen. Die Ergebnisse der Projektarbeit haben zur Lösung der Probleme beigetragen, wie zum Beispiel zur Einführung flexibler Arbeitszeiten.
  • Er konnte mit großem Einsatz und verkäuferischem Geschick neue Kunden gewinnen und den Umsatz/Ertrag in seinem Verkaufsbezirk erheblich steigern. Er hat damit wesentlich zum Erfolg beigetragen.

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