Was in Ihrem Zwischenzeugnis alles stehen sollte

Wenn Ihnen Ihr Chef ein Zwischenzeugnis erstellt, sollten Sie auf ein paar Dinge achten. Schließlich erfüllt ein Zwischenzeugnis nicht den gleichen Zweck wie ein Abschlusszeugnis und sollte daher an manchen Stellen auch anders formuliert sein.

Sie überlegen, den Arbeitgeber zu wechseln und haben Ihrem Chef schon Ihre Kündigung in Aussicht gestellt? Oder Sie wollen sich für eine Weiterbildung anmelden, für die ein Zwischenzeugnis verlangt wird? Dann haben Sie das Recht, bei Ihrem Arbeitgeber nach diesem Zwischenzeugnis zu fragen. Auch eine Betriebsveräußerung rechtfertigt die Frage nach einem Zwischenzeugnis. Ob Ihr Arbeitgeber Ihnen das Zwischenzeugnis tatsächlich ausstellt, wenn es nicht vertraglich vereinbart wurde, bleibt aber letztendlich ihm überlassen.

Prinzipiell dürfen Sie jederzeit nach einem Zwischenzeugnis fragen

Für den Fall, dass Sie keinen triftigen Grund haben, der Anspruch auf dein Zwischenzeugnis aber tarif- oder arbeitsrechtlich vereinbart wurde, können Sie Ihren Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis bitten. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie noch keine Kündigung in Aussicht gestellt haben und erst einmal ohne das Wissen Ihres Chefs nach einer neuen Stelle schauen wollen. Prinzipiell müssen Sie immer damit rechnen, dass Ihr Chef Sie fragt, wofür Sie das Zwischenzeugnis benötigen.

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Ein Zwischenzeugnis ist in der Regel so aufgebaut wie ein Arbeitszeugnis zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses. Alle Tatsachen und Bewertungen, die für einen zukünftigen Arbeitgeber wichtig sind und Ihre Gesamtbeurteilung betreffen, müssen in diesem Zwischenzeugnis aufgenommen werden. Ein Arbeitgeber darf ein Zeugnis nicht nach Belieben aufsetzen, sondern muss sich am Zweck des Zeugnisses und natürlich an den allgemeinen Grundsätzen eines Arbeitszeugnisses orientieren.

Was in einem Zwischenzeugnis stehen sollte

Zunächst sollte Ihr Zwischenzeugnis einen Einleitungssatz enthalten, indem die Stellenbezeichnung und die Dauer Ihrer Beschäftigung festgehalten werden. Anschließend folgen eine detaillierte Beschreibung Ihrer Tätigkeiten und Stationen im Unternehmen und eine Bewertung Ihrer Leistungen. Auch Ausführungen zum Sozialverhalten und zu einer eventuellen Führungsleistung gehören in ein Arbeitszeugnis mit hinein.

In ein paar Punkten sollte sich ein Zwischenzeugnis allerdings von einem Abschlusszeugnis unterscheiden. So sollte der Titel des Dokuments natürlich Zwischenzeugnis lauten und nicht Abschlusszeugnis.

Lassen Sie das Zeugnis unbedingt in der Gegenwartsform erstellen

Ihre Beurteilung sollte in der Gegenwartsform geschrieben sein und nicht in der Vergangenheit, da Sie ja auch in der Zukunft noch die aufgezählten Tätigkeiten ausführt. Ist das Zeugnis in der Vergangenheitsform geschrieben, obwohl Sie noch weiter im Unternehmen arbeiten möchten, sollten Sie Ihren Chef darauf ansprechen.

Formulierungen in der Vergangenheit können bedeuten, dass der Chef von sich aus schon mit Ihrer Kündigung plant. Nur in Passagen, die wirklich abgeschlossene Aufgaben schildern, sollte die Vergangenheitsform verwendet werden.

Die Schlussformel im Zwischenzeugnis

Ein weiterer Unterschied zum Abschlusszeugnis bildet das Zwischenzeugnis insofern, dass die Schlussformel entfällt. „Wir bedauern das Ausscheiden von xxx aus dem Unternehmen und wünschen ihm/ihr für seine Zukunft alles Gute“ wird in einem Zwischenzeugnis unnötig. Vielmehr sollte im letzten Absatz der Grund genannt werden, weshalb Ihnen das Zwischenzeugnis überhaupt geschrieben wurde. Ist Ihr Chef Ihnen wohlgesonnen, hofft er im Zeugnis abschließend auf eine „weitere gute Zusammenarbeit“.