Ausbildungszeugnis: Wie sieht der Schlusssatz aus? (Teil 5)

Wenn Sie einen Auszubildenden verabschieden, werden Sie ihm sicherlich alles Gute für die Zukunft wünschen. Das ist wie bei "normalen“ Arbeitszeugnissen auch in einem Ausbildungszeugnis üblich, wenn auch nicht vom Gesetzgeber gefordert. Der so genannte Schlusssatz kann aus einer Dankes-Bedauern-Aussage und Zukunftswünschen bestehen und sollte sich unbedingt mit dem Zeugnisinhalt im Einklang befinden, damit keine anders gemeinten Interpretationen möglich sind.

Wie lautet der Schlusssatz im Ausbildungszeugnisses?
Am Ende der Beurteilung wird in der Regel ein Satz über den Grund des Ausscheidens des Auszubildenden formuliert. Der Ausscheidungsgrund darf nur mit dem Einverständnis bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Auszubildenden in das Ausbildungszeugnis aufgenommen werden. (siehe Serienartikel Teil 4)

Der berühmte Schlusssatz im Ausbildungszeugnis
Sie können Auszubildenden danken, wenn Sie mit den gezeigten Leistungen und Ergebnissen sehr zufrieden waren und gerne ein festes Arbeitsverhältnis begründet hätten. Und Sie können Ihr Bedauern ausdrücken, dass ein Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt werden kann. Hat sich der Auszubildende entschlossen, nach der Prüfung in einem anderen Unternehmen zu arbeiten, ein Studium zu beginnen oder verlässt die Firma aus anderen persönlichen Gründen auf eigenen Wunsch, wird ein Ausbildungszeugnis (als Endzeugnis) fällig.

Die Dankesformel am Ende des Ausbildungszeugnisses
In sehr guten bis guten Ausbildungszeugnissen wirkt eine Dankes-Bedauern-Aussage sehr wertschätzend und glaubwürdig. Auch in einem befriedigenden Ausbildungszeugnis können Sie noch für eine angenehme Zusammenarbeit danken.

Aber führen Sie als Arbeitgeber ein Ausbildungsverhältnis fort, wo Sie spätestens bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres ein negatives Resümee ziehen müssen? Klar, werden Sie vielleicht sagen, denn ich gebe jedem jungen Menschen eine Chance sich zu verbessern. O.k., dann gäbe es auch keinen Grund für ein Ausbildungszeugnis, das schlechter als befriedigend ausfallen sollte.

Bei Ausbildungszeugnissen, die schlechter als befriedigend, also nur noch ausreichend (4) oder mangelhaft (5) ausfallen, könnte vielleicht auch die Ausbilderkompetenz in Frage gestellt werden. Für schlechte Leistungen zu danken, grenzt eigentlich ein wenig an Hohn, oder danken Sie Ihrem Friseur, wenn er Ihnen die Haare verschnitten hat?

Sehr gut
(Ausscheiden auf eigenen Wunsch)

Frau Fleissig hat die Ausbildung mit sehr gutem Erfolg absolviert. Wir bedauern sehr, dass sie uns auf eigenen Wunsch verlässt und danken ihr für die engagierte und erfolgreiche Mitarbeit.

Gut
(betriebsbedingte Trennung)

Frau Fleissig hat die Abschlussprüfung mit gutem Erfolg bestanden. Wir bedauern es sehr, dass uns betriebsbedingt in diesem Jahr keine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis möglich ist und danken Frau Fleissig für die gute und angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit.

Befriedigend
(Anforderungen nur erfüllt)

Bestehen der Prüfung erwähnen, aber ohne Note. Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem heutigen Tag. Wir danken ihr für die angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit.

Es gibt reichlich Variationen für eine Danksagung, die Sie individuell verwenden sollten, da es reichlich Gründe dafür gibt, warum Auszubildende den Ausbildungsbetrieb verlassen.

Zukunftswünsche im Ausbildungszeugnis
Den Abschluss bildet dann eine Zukunftswunschaussage. Auch hier müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Übereinstimmung mit dem vorherigen Zeugnisinhalt besteht. Fehlinterpretationen dürfen nicht möglich sein.

Sehr gut

Wir wünschen Frau Fleissig für ihre berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Gut

Wir wünschen Frau Fleissig auf ihrem Berufs- und Lebensweg weiterhin Erfolg und alles Gute.

Befriedigend

Für ihre berufliche Zukunft wünschen Frau Fleissig alles Gute.

Auch bei den Zukunftswünschen sollten Sie individuell variieren, solange alles im Einklang mit den übrigen Zeugnisaussagen steht.

Immer, wenn es sich bei einem Endzeugnis um einen sehr guten bis guten Auszubildenden handelt, wird eine Schlussformulierung (Schlussaussage) erwartet. Fehlt sie, könnte das so verstanden werden, dass der Auszubildende doch nicht so gut war, wie Sie ihn zuvor beschrieben haben. Somit würde negativer Interpretationsspielraum entstehen, der als so genannter Geheimcode verboten ist.

Wichtige Urteile zum Schlusssatz im Arbeitszeugnis
LAG Berlin 7.3.2003 Az. 88 Ca 604/03
Arbeitnehmer haben regelmäßig Anspruch auf Aufnahme einer so genannten Dankes- und Zukunftsformel in das qualifizierte Zeugnis nach § 630 S.2 BGB. Das Fehlen einer derartigen Formel kann einen ansonsten positiven Gesamteindruck entwerten und das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers gefährden. Triftige Gründe, die gegen ein Dankes- und Zukunftsformel sprechen, müssen Sie als Arbeitgeber darlegen und beweisen können.

BAG 20.2.2001 Az. 9 AZR 44/00
Auch wenn Schlussformeln häufig in Arbeitszeugnissen verwendet werden, hat der Arbeitnehmer (auch der Auszubildende) keinen Anspruch darauf. Da die Schlussformel weder Führung noch Leistungen betreffen, so das BAG, gehört sie nicht zum gesetzlich bestimmten Inhalt des Arbeitszeugnisses.

LAG Berlin 10.12.1998 Az. 10 Sa 106/98
Das Arbeitszeugnis muss keinen Schlusssatz enthalten, in dem das Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers ausgedrückt wird.

LAG Hamm 12.7.1994 Az. 4 Sa 564/94
Wird eine Schlussformel (Dankes-Bedauern-Formel, Zukunftswünsche) verwendet, muss sie mit der Leistungs- und Führungsbewertung des Arbeitnehmers übereinstimmen. Zuvor unterlassene negative Werturteile dürfen nicht versteckt mit einer knappen, abweisenden Schlussformel nachgeholt werden.