Arbeitszeugnis: Welche Formulierungen stehen für welche Noten?

Ein Arbeitszeugnis belegt die Fähigkeiten, die ein Mitarbeiter im Beruf ausübt. Deshalb sollte darauf geachtet werden, was im Zeugnis steht. Verschiedene Formulierungen werden dabei auch mit den verschiedenen Noten gleichgesetzt. Erfahren Sie hier mehr über die Benotung im Arbeitszeugnis.

Beinhaltet das Arbeitszeugnis Fehler oder fehlen Informationen, kann es Sie in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Informationen lassen meist Raum für Deutungen – meist zu Ihren Ungunsten.

So sollte Ihr Zeugnis aufgebaut sein:

  • als Überschrift Arbeitszeugnis oder Zeugnis
  • auf Firmenpapier gedruckt
  • außerdem wichtig ist der vollständige Namen, Anschrift, Geburtsdatum,
  • Tätigkeitsbeschreibung, Weiterbildungen, Verhaltungsbeurteilung, Beschäftigungszeitraum, der Ort mit Datum und die eigenständige Unterschrift

Das Arbeitszeugnis sollte keine Rechtschreib- oder Grammatikfehler haben. Der persönliche Name und die Anrede sollten korrekt sein, ebenso der genaue Beschäftigungszeitraum. Eine vollständige Darstellung des Tätigkeitsbereiches, auch das Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern oder Vorgesetzten ist wichtig in der Aufführung. Der Ausscheidungsgrund sollte bedauert und genannt werden. Neben dem Dank, der ausgesprochen wird, sollten die guten Wünsche für die Zukunft nicht fehlen.

Die Benotung der Arbeitsleistung

Die Bewertung Ihrer Leistung kann in Noten ausgelegt werden. Viele Arbeitgeber verstehen den Code nicht, was für Sie heißen sollte, umso mehr auf die Formulierungen zu achten. Jedes Zeugnis sollte anerkennend abgefasst sein. Ist dem nicht so, besteht ein Rechtsanspruch auf Änderung.

Nachfolgend die Benotung:

Die Note 1 – Sehr gut

Folgende Formulierungen werden mit der Note Sehr gut verbunden:

  • Der Arbeitgeber war mit den Leistungen sehr gut zufrieden.
  • Die Leistungen zeigten eine außerordentliche Zufriedenheit.
  • Es wurde zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet.

Die Not 2 – Gut

Diese Formulierungen stehen für die Note Gut:

  • Die Leistungen waren stets gut.
  • Es wurde stets zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet,
  • oder zu unserer vollsten Zufriedenheit.
  • Der Chef ist mit Ihren Leistungen sehr zufrieden.

Note 3 – Befriedigend

  • Es wurde stets zu unserer Zufriedenarbeit gearbeitet.
  • Alle übertragenen Arbeiten wurden zur vollen Zufriedenheit erledigt.

Note 4 – Ausreichend

  • Die übertragenen Arbeiten wurden zu unserer Zufriedenheit erledigt
  • Die Leistungen waren zufriedenstellend

Note 5 – Mangelhaft

  • Es wurde sich bemüht, die übertragenen Arbeiten zu erfüllen
  • Die Erwartungen wurden größtenteils erfüllt
  • Der Arbeitgeber ist der Meinung, die übertragenen Arbeiten seien im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit erledigt worden

Note 6 – Ungenügend

Die nachstehenden Beurteilungen sind abwertend und nicht zulässig. Stehen diese Beurteilungen in Ihrem Zeugnis, so sollte eine Anpassung des Zeugnisses und der Benotung angestrebt werden.

  • Nur in der Probezeit zufriedenstellend, dann nicht mehr
  • Im seiner/ihrer Möglichkeiten – Die Fähigkeiten sind unzureichend
  • Sie/Er bemühte sich – völlige Überforderung
  • Zeigt Verständnis für die Aufgaben – fast schon an einer Arbeitsverweigerung
  • im Großen und Ganzen – also nicht
  • Unbedeutende Erfolge – der gewünschte Erfolg kam nicht
  • ohne Tadel – kein Lob erwähnenswert

Das Sozialverhalten

Außerhalb der Benotung steht auch ein Hinweis über das Sozialverhalten des Mitarbeiters im Zeugnis. Dabei sollten die Angaben zum Verhalten, gegenüber dem Vorgesetzten, den Mitarbeitern und Kollegen – eben in dieser Reihenfolge erscheinen. Wird bei der Benotung die Reihenfolge geändert oder auch etwas Weggelassen, so zeigt dass, das Sie mit dem Chef im Unreinen lagen und die Beziehung zu den Kollegen Unstimmigkeiten aufwiesen.

Der Grund des Ausscheidens, darf nur auf Wunsch vermerkt werden.