Arbeitszeugnis: Wenn eine sehr gute Mitarbeiterin auf eigenen Wunsch kündigt

Es gibt vielfältige Formen der Trennung und genau so vielfältige Formulierungsmöglichkeiten dazu im Arbeitszeugnis. Es kommt vor, dass eine Mitarbeiterin das Unternehmen vorzeitig verlassen möchte, weil sie ein gutes Angebot bekommen hat. Auf Bitten können Sie als Arbeitgeber dieser Mitarbeiterin entgegenkommen und vorzeitig, also vor Ablauf der Kündigungsfrist, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Glaubwürdig machen Sie dies erst durch eine entsprechende Würdigung im Arbeitszeugnis.

Die Mitarbeiterin kündigt auf eigenen Wunsch
Wer auf eigenen Wunsch sein Arbeitsverhältnis kündigt, tut dies in der Regel wohlüberlegt und aus gutem Grund. Einer kann sein, dass Ihre Mitarbeiterin eine bessere Stelle mit mehr Verantwortung und auch mehr Gehalt gefunden hat. Der neue Arbeitgeber möchte die Wunschkandidatin aber am liebsten sofort einstellen und nicht noch drei Monate (oder länger) warten, bis deren Kündigungszeit um ist. Dies teilt Ihnen Ihre Arbeitnehmerin bei ihrer Kündigung mit, verlangt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und bittet Sie, sie zum frühest möglichen Termin aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen.

Sie bereiten das Arbeitszeugnis vor und holen sich im Unternehmen die entsprechenden Informationen zu den einzelnen Zeugniskomponenten ein. Dabei erfahren Sie, dass diese Mitarbeiterin zu Ihren Besten gehört. Mit ausgezeichneten Fähigkeiten, hoher Arbeitsmoral und sehr guten Leistungen hat sie nachhaltig dem Unternehmen genutzt. Sie zu verlieren fällt schwer. Aber Sie können ihr leider auch kein adäquates Angebot machen, um sie zu halten.

Wie nun das im Arbeitszeugnis formulieren?
Sie entscheiden sich, auch wenn es schwer fällt und sich für Sie nun ein Personalproblem ergibt, diese wirklich gute Mitarbeiterin gehen zu lassen. Sie zeigen Verständnis für ihren Wunsch. Das sollten Sie auch so offen und zugewandt ins Arbeitszeugnis schreiben, denn es würde glaubwürdig unterstreichen, dass Sie ihrem Wunsch auf einen früheren Austritt gern nachkommen.

Beispiel:
Frau Muster verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum xx.xx.2009, um sich beruflich weiter zu entwickeln. Sie hatte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.xx.2009 gekündigt. Ihrem Wunsch, der Bitte ihres neuen Arbeitgebers nachkommen zu wollen und möglichst früh ihre neue Stelle antreten zu können, wollten wir uns im Interesse von Frau Muster wegen des sehr guten wechselseitigen Verhältnisses trotz der damit für uns entstandenen Personalproblematik nicht verschließen.
Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, danken ihr für die bei uns geleistete hervorragende Arbeit und wünschen Frau Muster für ihren Berufsweg weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Es ist möglich, auf Bitten des Mitarbeiters plausible Gründe für sein Ausscheiden ins Arbeitszeugnis zu schreiben. Das können zum Beispiel Wohnortwechsel, Aufnahme eines Studiums, Heirat, Ende des Erziehungsurlaubs, Kindererziehung oder, wie oben beschrieben, ein beruflicher Karrieresprung, dem Sie sich nicht entgegenstellen wollen, sein.

Beachten müssen Sie unbedingt, dass es sich dabei immer um ein sehr gutes bis gutes Zeugnis handeln muss. Alles andere wäre sonst unglaubwürdig. Denn wenn Sie eigentlich ganz froh sind, dass diese Mitarbeitern von allein das Unternehmen verlassen will, weil sie Ihnen damit ungewollt entgegen kommt und Sie ihr dann nur ein mittelmäßiges Zeugnis schreiben, darf es keine so gute und verständnisvolle Schlussaussage geben. Das wäre ein krasser Widerspruch und die Mitarbeiterin würde ein besseres Zeugnis verlangen können.

Die Glaubwürdigkeit jedes Arbeitszeugnisses ist nur dann gegeben, wenn der gesamte Inhalt in sich schlüssig ist und mit den Schlussaussagen übereinstimmt.