Arbeitszeitkonten: Wie Sie mit den damit verbundenen Herausforderungen fertig werden

Immer mehr Unternehmen setzen auf Flexibilität – und damit auf Arbeitszeitkonten. Die Idee hinter den Arbeitszeitkonten: In Zeiten mit hohem Arbeitsaufkommen arbeiten die Arbeitnehmer mehr. Sie sammeln damit auf Ihren Arbeitszeitkonten ein Guthaben an. In Zeiten mit geringerer Arbeitsauslastung können Sie dieses Guthaben dann wieder „abfeiern“.
Arbeitszeitkonten: Der neue Trend in immer mehr Unternehmen
Das Modell der Arbeitszeitkonten setzt sich zurzeit so erfolgreich in Deutschland durch, dass der Forschungsbereich Konjunktur und Arbeitszeit am Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) davon ausgeht, dass die „klassische Überstunde“ ein aussterbendes Modell ist. Auch wenn das wohl nicht ganz so schnell erfolgen wird, werden Sie bei der Entgeltabrechnung über kurz oder lang mit dem Thema Arbeitszeitkonten konfrontiert werden.
Das Interessanten an Arbeitszeitkonten
Diese Arbeitszeitkonten erlauben es den Betrieben, über tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinauszugehen, aber eben auch darunter zu bleiben. Zurzeit prüfen Betriebsprüfer sehr genau, wie angespartes Guthaben bei der Entgeltabrechnung berücksichtigt wird. Sie machen alles richtig, wenn Sie wie folgt vorgehen:
  • Arbeitnehmer erhält für Mehrarbeit keinen Lohn, sondern ein Zeitguthaben.
  • Sie verbuchen das Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers.
  • Sie berücksichtigen das Guthaben bei der Entgeltabrechnung NICHT.
  • Arbeitnehmer feiert sein Guthaben ab.
  • Mit der Auszahlung des Wertguthabens fließt dem Arbeitnehmer der Lohn zu. Jetzt berücksichtigen Sie ihn entsprechend bei der Entgeltabrechnung.
Die wenig genutzte, aber lukrative Alternative
Erstaunlicherweise ist vielen Arbeitgebern folgende Gestaltungsmöglichkeit nicht bekannt. Hier können Sie Ihre Entgeltabrechnungsabteilung einmal positiv als beratende Stelle für die Geschäftsleitung positionieren, indem Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen: Ein von einem Arbeitnehmer angespartes Wertguthaben kann nämlich auch zur betrieblichen Altersversorgung verwendet werden.
Dabei gilt folgende Regelung: Wird das Wertguthaben der Arbeitszeitkonten auf Grund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und den Arbeitnehmern vor Fälligkeit des entsprechenden Betrags, also vor der Auszahlung während der Freistellung, ganz oder teilweise zu Gunsten der betrieblichen Altersversorgung herabgesetzt, wird dies steuerlich als Entgeltumwandlung anerkannt (Bundesministerium für Finanzen (BMF), Schreiben vom 17. November 2004, BstBl, S. 1065, Rz. 166).
Wenn Sie die Beträge entsprechend aus den Arbeitszeitkonten ausbuchen, führt dies also nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.